Vermarktung von zertifiziertem Grünstrom erleichtern

Die Umstellung der Finanzierungsbasis der EEG Umlage biete auch die Chance das Doppelvermarktungsverbot zu lockern, argumentieren Juristen der Stiftung Umweltenergierecht.
Nach dem Doppelvermarktungsverbot dürfen sog. Herkunftsnachweise (HKN), die die grüne Eigenschaft von Strom aus erneuerbaren Energieträgern verkörpern, nur für diejenigen Grünstrommengen ausgestellt werden, die nicht nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden, so die Stiftung Umweltenergierecht in einer Pressemitteilung.
Dahinter sei bisher immer der Gedanke gestanden, dass die Endverbraucher über die EEG- Umlage die grüne Eigenschaft der Energie bereits bezahlt haben und durch die Ausstellung von HKN für diese Strommengen keine nochmalige Vermarktung ihrer grünen Eigenschaft…
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