Recht & Regulierung

Verspätete Abschlussrechnung: Eon geht in Berufung

Eine Gaskundin hatte fast zehn Monate auf ihre Schlussrechnung warten müssen. Das Landgericht München verurteilt den Energiekonzern wegen eines Verstoßes gegen das Energiewirtschaftsgesetz.
16.04.2025

Das Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet Strom- und Gasanbieter, binnen sechs Wochen nach Ende der Belieferung eine Schlussrechnung zu übermitteln (Symbolbild).

Von Hans-Peter Hoeren

Das Landgericht München hat einer Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) stattgegeben. Die Verbraucherschützer hatten den Energiekonzern verklagt, weil eine Gaskundin knapp zehn Monate auf ihre Schlussrechnung warten musste. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig und bezieht sich auf eine Abrechnung aus dem Jahr 2023. Eon wird in Berufung gehen. Das erklärte eine Sprecherin auf ZfK-Anfrage. Ziel sei es, dass dadurch die "Realität der Marktkommunikation mit ihren verschiedenen Akteuren adäquat in der Rechtsprechung berücksichtigt wird", heißt…

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