Recht & Regulierung

Verwaltungsgericht Neustadt gibt EWL recht

Nach einem Urteil müssen die Dualen Systeme weitere Stadtteile in Landau mit Gelben Tonnen ausstatten. Das Verfahren geht vermutlich in die nächste Instanz.
21.02.2023

Die leicht reißenden Gelben Säcke sind immer wieder ein Ärgernis für Anwohner und Entsorger.

 

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in seinem Urteil vom 9. Februar 2023 dem Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb (EWL) gegenüber den Dualen Systemen recht gegeben: Demnach müssen sich die Dualen Systeme an die Verfügung des EWL halten, wonach auch in weiteren Stadtteilen Landaus die Sammlung von Kunststoffen und Leichtverpackungen künftig über die Gelbe Tonne erfolgen soll – statt wie bisher über Gelbe Säcke. Ausgenommen bleibt hiervon der innere Altstadtring.

Im Frühjahr 2020 hatte die Stadt ein mehrstufiges Verfahren zur Einführung der Gelben Tonne beschlossen. Über 7000 Abfalltonnen haben seitdem die Gelben Säcke ersetzt. 6000 weitere sollen laut Schätzungen des EWL folgen.

Platzgründe genannt

Die Unternehmen Zentek und Landbell als Teil der Dualen Systeme hatte gegen die Verfügung des EWL, auch in den übrigen Stadtteilen Gelbe Tonnen einzuführen, geklagt. Aus ihrer Sicht könnten die Tonnen aus Platzgründen nicht flächendeckend gestellt werden.

Bernhard Eck, Vorstandsvorsitzender des EWL, begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts: „Als Entsorgungsbetrieb kennen wir die Gegebenheiten in Landau gut, das Aufstellen der Behältnisse ist aus unserer Sicht machbar.“ Wann genau die Gelben Tonnen nun tatsächlich aufgestellt werden können, ist indes noch offen und abhängig vom weiteren Rechtsweg.

Stärkung der öffentlich-rechtlichen Entsorger

Der Landauer Fall lässt sich nach Ansicht von Rechtsanwalt Linus Viezens von der Kanzlei GGSC, die den EWL vor Gericht vertritt, auch auf andere Entsorgungsträger übertragen: „Es ist erfreulich, dass nun auch durch eine Hauptsacheentscheidung geklärt ist, dass der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Umstellung von Sack auf Tonne per Rahmenvorgabe von den Systemen fordern und dabei einen Sammelrhythmus vorgeben kann.“

Das Verwaltungsgericht musste insbesondere klären, inwieweit der EWL auch die Art und Größe der Sammelbehälter vorschreiben kann. „Laut Verpackungsgesetz können wir das sehr wohl gegenüber den Dualen Systemen festlegen“, erläutert Eck. Der EWL-Chef sieht einen anderen Grund hinter dem Vorgehen: „Die Tonnenleerung ist für die Unternehmen schlicht teurer als das Sacksystem. Die Vorteile für die Bürger:innen überwiegen aus unserer Sicht. Deshalb fordern wir auch die Einführung.“

Noch keine abschließende Klärung

Mit Blick auf das Urteil vermutet er: „Wir gehen davon aus, dass die Dualen Systeme das Verfahren in die nächste Instanz weitertragen. Das zeigt der Blick in andere Städte wie etwa Mainz, wo ähnliche Fragestellungen vor Gericht geklärt werden.“

Zentek ist stellvertretend für die Dualen Systeme Verhandlungsführer in Landau und verantwortet auch die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verkaufspackungen in Landau. Insgesamt sind aktuell zwölf Unternehmen in den Dualen Systemen zugelassen. (hp)