Vonovia muss Klauseln zu Messstellenbetrieb und Stromvertrieb unterlassen
Es ging um das Auswahlrecht des Messstellenbetreibers. Dieses hatten sich zwei Gesellschaften des börsennotierten Vonovia-Konzerns offenbar bereits im Mietvertrag übertragen lassen. Zusätzlich sollten Wohnungsinteressenten zusammen mit dem Mietvertrag auch einen Stromliefervertrag mit der Vonovia Energie Service GmbH abschließen.
Auf Unterlassung geklagt
Gegen diese unlauteren Methoden hatten die Stadtwerke Iserlohn Anfang November beim Landgericht Hagen auf Unterlassung geklagt und nun Recht erhalten. Gegen das Urteil ist laut Pressemitteilung der Stadtwerke Iserlohn keine Berufung eingelegt…
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