Was die Ablehnung des Steag-Eilantrags für die Kommunalwirtschaft bedeutet

Der Essener Energiekonzern Steag ist einer der größten Betreiber von Steinkohlekraftwerken in Deutschland.
Mit Beschluss vom 18. August 2020 (Az. 1 BvQ 82/20) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Eilantrag der Steag GmbH (Steag) betreffend das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) abgelehnt, weil es eine Verfassungsbeschwerde mangels materieller Grundrechtsfähigkeit der Steag für unzulässig hält.
Zersplitterte Eigentümerstruktur
Das BVerfG hat zunächst an seiner bisherigen Spruchpraxis festgehalten und die Grundrechtsberechtigung rein formal anhand der im Fall von Steag bei mehr als 50 Prozent liegenden Anteile der öffentlichen Hand beurteilt und abgelehnt. Bedauerlich ist, dass…
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