Recht & Regulierung

Wettbewerbsregister nimmt Betrieb auf

Mit dem Wettbewerbsregister können öffentliche Auftraggeber künftig prüfen, ob ein Unternehmen bei einem Vergabeverfahren wegen möglicher Delikte ausgeschlossen werden kann.
25.03.2021

Das Register gibt künftig Auskunft, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem öffentlichen Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann.

Das bundesweite Wettbewerbsregister ist online. Darüber können sich öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern für Vergabeverfahren informieren: Sie erfahren, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem öffentlichen Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann. Auftraggeber könnten künftig durch eine Abfrage beim neuen Register das Vorliegen von Ausschlussgründen prüfen, lässt das Bundeskartellamt in einer Mitteilung verlautbaren. Bislang seien sie weitgehend auf die Angaben der Unternehmen selbst angewiesen gewesen.

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