Wichtiges Urteil: OLG weist Klage gegen Abwendungsvereinbarung zurück
Das Prozedere ist klar geregelt: Hat ein Strom- oder Gaskunde seine Rechnung trotz zweifacher Mahnung nicht bezahlt, droht ihm die Einstellung der Energieversorgung, sprich die Zählersperrung. Das kann er durch eine sogenannte Abwendungsvereinbarung verhindern. So ist es seit 2021 in der EnWG-Novelle festgelegt.
Die Vorgehensweise ist dabei relativ standardisiert, viele Stadtwerke halten sich bei der Ausgestaltung der Abwendungsvereinbarung an die Handlungsempfehlungen des VKU. Kann der Kunde die in der Abwendungsvereinbarung fixierte Rate nicht zahlen, wird ihm gekündigt, die Zahlung wird…
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