Recht & Regulierung

Zankapfel Fernwärmenetz Stuttgart - BGH muss entscheiden

Dem einen gehören die Grundstücke, der andere betreibt die darauf verlaufenden Anlagen - und ein Vertrag dazu ist längst ausgelaufen. Das Fernwärmenetz in Stuttgart ist seit Jahren Zankapfel zwischen der Stadt und Betreiber EnBW. Nun ist der Streit vor dem BGH gelandet.
11.07.2023

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Wem gehört das Fernwärmenetz in Stuttgart, wer darf es künftig betreiben und muss dies ausgeschrieben werden? Mit diesen Fragen beschäftigte sich am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Landeshauptstadt streitet sich seit Jahren mit dem derzeitigen Betreiber, dem Energieversorger EnBW Energie Baden-Württemberg, um Weiterbetrieb und Eigentum der Anlagen. Das Netz hatte der Karlsruher Energiekonzern verlegt und immer weiter auf heute 218 Kilometer ausgebaut, größtenteils auf Grundstücken der Stadt.

Ein Konzessionsvertrag zwischen den Beteiligten dazu war im Jahr 2013 aber…

Weiterlesen mit ZFK Plus

Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten

Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In