Gasanschluss: EWE Netz darf Rückbaukosten nicht an Kunden weitergeben
Wer soll die Kosten für Stilllegungen tragen? Nicht der einzelne Verbraucher, das urteilte nun das OLG Oldenburg. Die Entscheidung könnte wegweisend sein.

Ein Gasmonteur überprüft einen Anschluss. (Aus dem Foto-Archiv von EWE)
Bild: © EWE
Soll der Gasnetzanschluss stillgelegt werden, darf die Ewe Netz die Kosten nicht direkt auf die betroffenen Kundinnen und Kunden umlegen. So hat es nun das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hatte Klage eingereicht, weil der Netzbetreiber rund 1000 Euro für den Rückbau von einem Hauseigentümer, dem Anschlussnehmer, verlangte.
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