Wasser

Konzessionsrichtlinie: Noch keine Gewissheit über Wasser-Ausnahme

Dass die Wasser- und Abwasserwirtschaft von den Regelungen für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen in der EU ausgenommen ist, hat gute Gründe. Derzeit führt die EU-Kommission eine Überprüfung durch.
01.03.2022

Für die Bewältigung der Herausforderungen der Wasserwirtschaft ist die Ausnahme „Wasser“ in der Konzessionsrichtlinie nötig, betont der VKU.

 

Schon bei ihrer Entstehung sorgte die Konzessionsvergaberichtlinie (RL 2014/23/EU) für heftige Diskussionen. Vor allem die Angst vor flächendeckenden Privatisierungen im Wasser-Sektor führte zur ersten Europäischen Bürgerinitiative und schließlich zur Herausnahme des Wasser- und Abwasserbereichs aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie.

Derzeit läuft eine Überprüfung dieser Ausnahmeregelung. Die EU-Kommission muss dem Europäischen Parlament und Rat darüber einen Bericht vorlegen. Die dafür gesetzte Frist verstrich bereits am 19. April 2019. Grund dafür war die verspätete Umsetzung der Richtlinie in einigen Mitgliedstaaten.

Fragebogen an Mitgliedstaaten

Im Frühling 2021 hat die Europäische Kommission den Überprüfungsprozess gestartet und einen Fragebogen an die Mitgliedstaaten versandt, um die Auswirkungen der Ausnahme für Wasserkonzessionen in der Konzessionsrichtlinie zu erfahren. Eine Veröffentlichung des Überprüfungsberichts ist nun für das zweite Quartal 2022 geplant.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat zu dem Thema sowohl auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene Gespräche geführt. Nach Ansicht des Verbandes gibt es keine aktive Bestrebung, an der Wasserausnahme zu rütteln.

„Kommunale Organisationsfreiheit“

In einem Positionspapier betont der Verband noch einmal die Bedeutung der „kommunalen Organisationsfreiheit“ in der Wasserver- und Abwasserentsorgung. Die Wasserwirtschaft stehe vor immensen Herausforderungen. In welchen Strukturen sie am besten gemeistert werden – durch rein kommunale Lösungen, interkommunale Zusammenarbeit oder unter Einschaltung Privater –, müsse jede Kommune für sich beantworten. „Dafür braucht es die Ausnahme ,Wasser’ in der Konzessionsrichtlinie“ stellt der VKU fest. (hp)