Lausitz: Verbände klagen gegen Landesbergbauamt
Umweltverbände haben wegen der Verschmutzung von Wasser in der Lausitz Klage gegen das brandenburgische Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) eingereicht. Demnach hätte die Behörde dem Braunkohlekonzern Leag keine wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb des Tagebaus Welzow-Süd erteilen dürfen.
Die Entscheidung der Behörde berücksichtige weder die Verschmutzung von Millionen von Litern Wasser in der Region, noch, dass der Tagebau die Klimakrise weiter verschärfe, hieß es in einer Mitteilung. Unterstützt wird die Klage des BUNDs Brandenburg von der Umweltrechtsorganisation ClientEarth.
Verschmutzung mit Sulfat und Eisenocker
Den Angaben zufolge hat das LBGR bereits im Dezember 2022 die Erlaubnis zur Gewässernutzung in Zusammenhang mit dem Tagebau Welzow-Süd in Brandenburg erteilt. Die Erlaubnis setzt eine fertige Dichtwand zum Schutz der Lausitzer Seenkette voraus. Die Seen sollen dadurch vor Wasserverlust und das Grundwasser vor Verschmutzung geschützt werden.
Dieser Schutz bestehe bis heute nicht, heißt es von den Umweltverbänden. Die Folgen für den ohnehin schon angespannten Wasserhaushalt in der Region seien fatal: Die Seenkette könne nicht rekultiviert werden. Die Verschmutzung des Grundwassers mit Sulfat und Eisenocker könne ein Problem für die menschliche Gesundheit werden.
Behörde bekommt Daten aus Grundwassermonitoring
Von der Leag hatte es dazu Ende Januar geheißen, seit Erreichen des ersten Bauabschnitts im Jahr 2018 werde das Lausitzer Seenland sicher vor einem Wasserentzug durch den Tagebaubetrieb geschützt und die Wasserentnahme auf das geotechnisch erforderliche Mindestmaß reduziert.
«Daten aus dem Grundwassermonitoring werden dazu regelmäßig an das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe als Aufsichtsbehörde und das Landesamt für Umwelt als weitere involvierte Fachbehörde sowie an die LMBV übermittelt», so der Tagebaubetreiber.
Undichte Schutzwand
ClientEarth argumentiert, dass die Dichtwand ein vier Kilometer langes Loch habe und „tonnenweise Wasser“ hindurchlasse, so Jennifer Seyderhelm, Umweltjuristin bei der Organisation.
Gegen die Entscheidung, die wasserrechtliche Erlaubnis zu erteilen, hat der BUND im Februar 2023 Widerspruch eingelegt. Da dieser vom LBGR zurückgewiesen wurde, hat der BUND nun Klage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. (hp mit Material von dpa)