Wasser

Rechtsgutachten zu Herstellerverantwortung bei PFAS

Nach EU-Recht wäre es schon jetzt möglich, die Hersteller auf nationaler Ebene zu einer Kostenübernahme für die Beseitigung von PFAS-Verschmutzungen zu verpflichten.
16.02.2023

PFAS haben viele gefragte Eigenschaften für Produkte, verursachen aber große Umweltprobleme.

 

Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), die ins Grundwasser und andere Gewässer gelangen, sind ein großes Problem, da unter normalen Umweltbedingungen kein oder ein nur sehr geringer Abbau stattfindet. Die Stadtwerke Rastatt haben seit Jahren mit PFAS-Verschmutzungen des Grundwassers zu kämpfen, das nur mit hohen Investitionen zu Trinkwasser aufbereitet werden kann.

Aufgrund dieses Umweltskandals haben der BDEW und die Stadtwerke Rastatt in Deutschland ein Gutachten beauftragt, das eine erweiterte Herstellerverantwortung insbesondere in Bezug auf eine Umweltbelastung durch PFAS untersucht. Das Gutachten zeigt: Schon jetzt kann nach EU-Recht eine verursachungsgerechte Kostenübernahme für den Verursacher der Verschmutzung umgesetzt werden.

Nationaler PFAS-Fonds ist möglich

Dies sei insbesondere über die Vorgaben der EU-Trinkwasser-Richtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie, welche die Mitgliedstaaten bereits heute zu einem vorsorgenden Schutz der durch PFAS gefährdeten Trinkwasserressourcen verpflichten, möglich, stellt der BDEW fest. Auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen PFAS-Fonds, also eine Sonderabgabe auf nationaler Ebene, können nach dem Gutachten erfüllt werden.

Ein solches Instrument zur Realisierung der Finanzierungsverantwortung der Hersteller und Inverkehrbringer PFAS-haltiger Produkte sei denkbar und folge dem Beispiel anderer existierender Sonderabgaben wie dem dualen System. So kommt das Gutachten auch zu dem Ergebnis, dass ein PFAS-Fonds als mögliches Instrument zur Realisierung einer Finanzierungsverantwortung der Hersteller PFAS-haltiger Stoffe verfassungskonform ausgestaltet werden kann.

EU-weite Regelung ist vorzuziehen

„Die Stadtwerke Rastatt müssen derzeit ihre Kosten für den gestiegenen Aufwand bei der Aufbereitung des Grundwassers auf die Wasserpreise umlegen“, erklärt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser. Für die Umwetzung einer verursachungsgerechte Kostenübernahme für den Verursacher der Verschmutzung sei "eine nationale Regelung möglich, besser wäre aber eine Lösung auf EU-Ebene, damit in Europa die gleichen Regeln gelten".
 
Richtigerweise habe das Bundesumweltministerium jetzt ein Verbotsverfahren von PFAS in der Europäischen Union angestoßen. „Trotzdem brauchen wir eine Regelung zum Umgang mit PFAS-Kontaminationen, weil die Wasserversorger zunehmend mit der Entfernung von PFAS konfrontiert werden können“, sagte Weyand.

Das vollständige Rechtsgutachten sowie ein Abstract finden Sie hier. (hp)