Schleswig-Holstein erhöht Landeswasserabgabe
Schleswig-Holstein war 2023 von der Oktobersturmflut und 2024 von weiteren Naturkatastrophen heimgesucht. Nun reagiert die Landesregierung mit einer Änderung des Landeswassergesetzes. Der Gesetzesentwurf sei kein Projekt, das sich aus dem Koalitionsvertrag, sondern aus den Notwendigkeiten ergebe, die im Land passieren, sagte Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne).
Die Sturmflut im vergangenen Jahr oder die Überflutungen in Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern zeigten, dass die Klimakrise auch an Schleswig-Holstein nicht vorbeigehe. Goldschmidt betonte: «Wir haben Daten, dass wir den 1,5-Grad-Pfad schon erreicht haben.» Dies zeige sich auch an einer Zunahme von Naturkatastrophen.
Inflationsausgleich vorgesehen
Daher habe die Landesregierung ein Landeswassergesetz auf den Weg gebracht, dass das nördlichste Bundesland widerstandsfähiger machen soll, so der Umweltminister. Darin wurden etwa Regelungen zur Klimaanpassung in der Wasserwirtschaft und Klimaanpassungen im Küsten- und Hochwasserschutz festgelegt.
Ein zentraler Punkt ist, dass im Landeswasserabgabengesetz nach über zehn Jahren ein Inflationsausgleich erfolgen soll. Insgesamt erwartet die schleswig-holsteinische Regierung dadurch ein zusätzliches Abgabenaufkommen von rund 7 Mio. Euro pro Jahr.
Mehrkosten für Haushalte und Firmen
Auch auf Haushalte und Unternehmen kommen nach den Gesetzesänderungen Mehrkosten zu. Die Anpassung des Inflationsausgleichs „wird eine vierköpfige Familie mit ungefähr fünf Euro pro Jahr belasten", sagte Goldschmidt.
„Wir nutzen diese Mehreinnahmen, um die Wasser- und Bodenverbände trotz des Drucks auf unseren Haushalt bei der Unterhaltung der Gewässer weiter ausgewogen fördern zu können”, sagte Goldschmidt. Die Mittel sollen auch der Finanzierung der Zielvereinbarung mit der Landwirtschaft im Rahmen des Aktionsplans Ostseeschutz dienen.
Neue Aufgaben für Kommunen
Außerdem bekommen die Kommunen die Möglichkeit, die Kosten der Maßnahmen zur Starkregenvorsorge in die Abwassergebühren einfließen zu lassen. Das können z. B. Kosten für eine Niederschlagswasserversickerung vor Ort sein, die Schaffung von Notwasserwegen oder Kosten für Retentionsflächen.
Angesichts künftig zunehmender Dürren sieht das Gesetz vor, dass Gemeinden Konzepte zur Sicherstellung der Wasserversorgung aufstellen sollen. Damit soll die Trinkwasserversorgung in kritischen Bereichen gewährleistet werden. Außerdem soll in neu bebauten Gebieten Regenwasser nicht abgeleitet werden, sondern vorrangig versickern.
Der Gesetzentwurf wird nun an den Landtag zur weiteren Befassung übersandt. Das Inkrafttreten wird zum Jahresbeginn 2025 angestrebt. (hp mit Material von dpa)