Wasser

Thüringen: Meldepflicht für Wasserentnahmen

Größere Entnahmen aus Oberflächen- und Grundwasser müssen über ein Portal gemeldet werden. Welche Ausnahmen es gibt und was das Land damit bezweckt.
04.03.2024

Mit der neuen Verordnung will Thüringen einer Übernutzung der Wasservorräte vorbeugen.

 

In Thüringen müssen Wassermengen, die aus dem Grundwasser oder aus Oberflächengewässern entnommen werden, unaufgefordert an das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) berichtet werden. Diese Pflicht gilt, wenn erlaubnispflichtige Mengen überschritten werden, teilt die Behörde mit.

Dazu werden alle Bürger, Unternehmen und Organisationen durch die Thüringer Rohwasser-Eigenkontrollverordnung verpflichtet. Diese Vorgaben gelten bereits seit Anfang 2023. Damit hatten die Wassernutzer ein Jahr lang Zeit, die von ihnen entnommenen Wassermengen zu messen. 

Geltungsbereich der Verordnung

Die Berichtspflicht gilt für alle Entnahmen aus Oberflächengewässern, die über Pumpen oder Entnahmeleitungen erfolgen. Ausgenommen ist nur der sogenannte Gemeingebrauch, also das Entnehmen von Wasser durch Schöpfen, z. B. mit Kannen oder Eimern, sowie das Tränken von Tieren.

Bei Grundwasserentnahmen sind die Ausnahmen weiter gefasst. Wer einen Brunnen oder eine Quelle nur für den eigenen Haushalt nutzt – dazu zählt auch die Nutzung im eigenen Haus- oder Kleingarten – fällt in der Regel unter die Erlaubnisfreiheit. Sie gilt bis zu einer Jahresentnahmemenge von 2000 Kubikmetern, bis zu der auch die Berichtspflicht entfällt. Das gilt jedoch nicht, wenn zum Beispiel über einen zentralen Brunnen in einer Gartenanlage mehrere Gartennutzer versorgt werden.

Ziele der Meldepflicht

Die Meldungen sind ab sofort ausschließlich elektronisch über ein eigens dazu bereitgestelltes Internetportal auf den Seiten des TLUBN vorzunehmen. Dort werden auch umfangreiche Informationen zur Erlaubnis- und Berichtspflicht, Ausfüllhinweise, Dokumentvorlagen sowie verständliche Videoanleitungen zur Datenübermittlung bereitgestellt.

Die Kenntnis der in einem Gebiet tatsächlich entnommenen Wassermengen aus dem Grundwasser und den Oberflächengewässern sei unverzichtbarer Bestandteil der Thüringer Niedrigwasserstrategie, teilt das Landesamt mit. Sie diene dazu, einer Übernutzung der Wasservorräte vorzubeugen und Wasser fair zu bewirtschaften.

Das sei umso wichtiger, seit vermehrt außergewöhnliche Hitze- und Dürreperioden auftreten. In den vergangenen Jahren hatten einige Landkreise immer wieder Entnahmeverbote etwa für Flusswasser im Sommer verhängt.  (hp)