Wasser

Gesetzentwurf schwächt den nordrhein-westfälischen Gewässerschutz

Ein Gesetzentwurf in NRW zur Änderung des Landwasserrechts sorgt bei den Landesgruppen des VKU und des BDEW für Unmut: Sie sehen darin eine Rolle rückwärts beim Umweltschutz und die Rückabwicklung bewährter Schutzmaßnahmen.
18.08.2020

Ein Gesetzentwurf in NRW zur Änderung des Landwasserrechts sorgt bei den Landesgruppen des VKU und des BDEW für Unmut: Sie sehen darin eine Rolle rückwärts beim Umweltschutz und die Rückabwicklung bewährter Schutzmaßnahmen. (Symbolbild)

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswasserrechts wird in den kommenden tagen im NRW-Landta beraten. Die nordrhein-westfälischen Landesgruppen von BDEW und VKU bewerten diesen Entwurf aber überwiegend kritisch.

Dieser sehe eine Rückabwicklung "wichtiger Gewässerschutzmaßnahmen vor, die erst 2016 eingeführt wurden und sich auch bewährt haben", so die Grundkritik, die sie über eine gemeinsame Stellungnahme bekannt gaben.

"Rolle Rückwärts beim Umweltschutz"

Die Zielsetzung der Novelle sei hinsichtlich der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und das Schutzbedürfnis des Lebensmittels kontraproduktiv. "Eine Rolle rückwärts macht der Gesetzentwurf in puncto Umweltschutz", so die Verbände weiter.

Denn: Es würden beispielsweise gewässerschutzdienliche Regelungen zu Gewässerrandstreifen und das Bodenschatzgewinnungsverbotin Wasserschutzgebieten gestrichen.

Nachhaltige Bewirtschaftung gefährdet?

Lothar Scheuer, Vorstand des Aggerverbandes und wasserpolitischer Sprecher der BDEW-Landesgruppe NRW: "Die Aufhebung des Bodenschatzgewinnungsverbotes innerhalb von Wasserschutzgebieten gefährdet die nachhaltige Bewirtschaftung unserer Trinkwasserressourcen".

Das bisherige Verbot müsse daher zumindest bis zum Inkrafttreten der geplanten landesweiten Wasserschutzgebietsverordnung fortgeführt werden, betont der Sprecher. Auch die geplante Einschränkung der Gewässerrandstreifen stelle eine Gefährdung unserer Oberflächengewässer dar.

Signalwirkung: Nutzungskonflikte bei der Wasserentnahme

Denn Gewässerrandstreifen sind ebenso eine wertvolle Barriere für Nährstoff- und Pestizideinträge, die durch Erosion oder Abschwemmung in die Gewässer gelangen könnten. Die Regelungen im Wasser- und Düngerecht des Bundes seien kein gleichwertiger Ersatz. Darüber hinaus werden die Randstreifen dringend zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie benötigt", schließt Scheuer ab.

Positiv sehen die Landesgruppen wegen ihrer Signalwirkung eine gesetzliche Regelung im LWG zum Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Denn angesichts zunehmender Nutzungskonflikte bei der Wasserentnahme, bekomme die Verteilung der Ressourcen ein höheres Gewicht.

Abgegebene Wasser ist schwer nachverfolgbar

Die konkrete Formulierung im Gesetzentwurf lasse aber außer Acht, dass in den Städten und Gemeinden seit mehr als hundert Jahren integrierte Systeme für die Trinkwasserversorgung bestünden. Wasserversorger könnten weder entscheiden noch feststellen, wofür das abgegebene Wasser im Einzelfall verwendet werde.

Der Vorrang sollte daher gelten, wenn die Wasserentnahmen überwiegend der Gesundheit der Bevölkerung dienen. Eine weitergehende Differenzierung, wie sie der Gesetzesentwurf vorsieht, sei nach den Verbänden aber praktisch nicht umsetzbar. (gun)