Wasserrechte sichern Versorgung von Frankfurt
Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat dem Wasserverband Kinzig (WVK) ein Wasserrecht zur Entnahme von Grundwasser aus sieben Brunnen in der Gemeinde Brachttal im hessischen Main-Kinzig-Kreis erteilt. Der WVK beliefert seine Verbandsmitglieder, die Städte Frankfurt und Hanau sowie den Main-Kinzig-Kreis, um die öffentliche Wasserversorgung sicherzustellen.
Im Zuge des Wasserrechtsverfahrens wurden die Antragsunterlagen sowie die Einwendungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung detailliert geprüft und bewertet. Das Ergebnis: Die Entnahmen werden in der beantragten Gesamthöhe von 2,5 Mio. Kubikmetern pro Jahr zugelassen.
Berücksichtigung des Klimawandels
Die Auswertung des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) habe ergeben, dass auch unter Berücksichtigung des Klimawandels ausreichend Grundwasser vorhanden ist, wie das RP Darmstadt mitteilt. Darüber hinaus sollen eine Vielzahl von Nebenbestimmungen dafür sorgen, dass das Grundwasser nachhaltig sowie umweltschonend gewonnen werden kann.
Aufbauend auf der Betriebserfahrung der Fördermengen der vergangenen Jahre erteilt das RP Darmstadt dem WVK eine gehobene Erlaubnis über 1,4 Mio. Kubikmeter pro Jahr für die Nordgruppe und 415.000 Kubikmeter pro Jahr für die Südgruppe. Eine sogenannte gehobene Erlaubnis kann erteilt werden, wenn dafür ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Damit sind bestimmte Einspruchsmöglichkeiten ausgeschlossen.
Umfangreiches Monitoring
Für die darüber hinaus beantragten Mengen in der Höhe von 500.000 Kubikmeter in der Nordgruppe und für 185.000 Kubikmeter pro Jahr in der Südgruppe erhält der WVK nur eine einfache Erlaubnis, in die, im Gegensatz zur gehobenen Erlaubnis, bei Bedarf eingegriffen und die gegebenfalls auch widerrufen werden kann.
Die Zulassungen sind an klar definierte Grenzgrundwasserstände oder bei tiefen grundwasserführenden Schichten an maximale Brunnenfördermengen geknüpft. Außerdem sind sie jeweils an ein umfangreiches Monitoring gebunden. Bei einer Unterschreitung der Grenzgrundwasserstände bzw. einer Überschreitung der Brunnenfördermengen muss die Grundwasserentnahme unverzüglich eingestellt werden.
Schutz vor Übernutzung
Das soll dafür sorgen, dass eine Übernutzung des Grundwassers und damit negative Einflüsse auf Natur und Umwelt ausgeschlossen werden können. Zudem wurden die Wasserrechte auf 20 Jahre begrenzt. Dies basiert auf den aktuellen Klimaprojektionen, die nach Auswertung des HLNUG sowie anerkannter Fachverbände für diesen Zeitraum eine allenfalls moderate Veränderung der Grundwasserneubildung prognostizieren. (hp)