Entsorgung

EU-Parlament verabschiedet Abfallrahmenrichtlinie

Damit will die EU die Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung beschleunigen und Textilhersteller in die Bekämpfung der Verschwendung gebrauchter Kleidung und Schuhe einbinden.
13.03.2024

Die Qualität der produzierten Textilien wird immer minderwertiger, wodurch der Anteil der wiederverwendbaren Textilien immer weiter abnimmt.

 

Das EU-Parlament hat am Mittwoch der Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie zugestimmt. Darin werden neue Ziele zur Abfallreduzierung festgelegt, um Lebensmittel- und Textilabfälle in der EU besser zu vermeiden und zu reduzieren. Hersteller sollen außerdem die Kosten für das Sammeln, Sortieren und Recyceln von Alttextilien übernehmen.

Das Parlament hat bei der Lebensmittelverarbeitung und -herstellung für eine Erhöhung der Reduktionsziele bis 2030 von zehn Prozent auf 20 Prozent gestimmt. Im Einzelhandel, in der Gastronomie, in Verpflegungsdiensten und in Haushalten werden die Reduktionsziele von 30 Prozent auf 40 Prozent pro Kopf gegenüber dem Jahresdurchschnitt zwischen 2020 und 2022 angehoben.

Herstellerverantwortung für Textilien

Was Textilabfälle anbelangt, so nahm das EU-Parlamant in die Liste der Produkte, die unter das System der erweiterten Herstellerverantwortung fallen, einige Nichthaushaltsprodukte wie Teppiche und Matratzen auf und führte Bestimmungen für die Überwachung der ausgeführten gebrauchten Textilien ein.

Das EU-Parlament stimmte ferner dafür, dass die Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2025 für eine getrennte Sammlung von Textilien zur Wiederverwendung und zum Recycling sorgen und 18 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung einrichten. Letzteres ist ein wichtiger Schritt, um den Fast-Fashion-Trend mit seinem hohen Ressourcenverbrauch zu verringern.

Bedeutung der kommunalen Abfallwirtschaft

„Wir begrüßen, wenn vor dem Hintergrund der kommunalen Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien ab 2025 endlich die Hersteller in die Verantwortung genommen werden“, sagte Patrick Hasenkamp, Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) und Leiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster.

Zudem sei es begrüßenswert, dass das EU-Parlament auch die Rolle der kommunalen Abfallwirtschaftsunternehmen als relevanten Akteur anerkennt. Wichtig bleibe weiterhin, dass die gesamte kommunal-gemeinnützige Sammelstruktur durch die Hersteller finanziell unterstützt wird und dies auch im nächsten Schritt der EU-Ministerrat so sieht.

„Weiterhin begrüßenswert ist, dass das Parlament die Umsetzungsfrist um ein Jahr gegenüber dem Kommissionsvorschlag verkürzen will“, sagte Hasenkamp. Denn durch die Europawahl verzögerten sich die Verhandlungen in diesem Gesetzgebungsprozess bereits um Monate und mit der kommenden Getrenntsammlungspflicht 2025 brauchen die kommunalen Abfallwirtschaftsunternehmen baldmöglichst Planungssicherheit. (hp)