Wasserstoff ist zu teuer, also fehlt die Nachfrage. Und ohne Nachfrage sinken die Kosten nicht. Aus diesem Kreislauf will das Bundeswirtschaftsministerium ausbrechen.
Der Markthochlauf verzögere sich, räumt Ministerin Katherina Reiche (CDU) ein. Allein die Erzeugungskosten lägen deutlich über der Zahlungsbereitschaft vieler Abnehmer. Das Ministerium setzt daher auf einen Mix aus Förderung, Quoten und Regulierung.
Die Nachfrage antreiben
Das größte Gewicht liegt auf der Nachfrage. Erstens erweitert das Ministerium die CO2-Differenzverträge (Carbon Contracts for Difference, kurz CCfD) um ein eigenes Wasserstoff-Fenster. Diese Verträge gleichen die Mehrkosten klimafreundlicher Industrieverfahren aus. In der Gebotsrunde 2027 sind dafür mindestens 1,5 Milliarden Euro vorgesehen. Bei hoher Nachfrage kann das Volumen steigen. Das Vorverfahren mit Konsultationen plant das Ministerium für den Herbst 2026. Der Regierungsentwurf sieht für alle CCfD bis 2050 Zusagen von bis zu 8,7 Milliarden Euro vor.
Zweitens sollen Kraftwerke auf Wasserstoff umsteigen. Konkret: Zwei Gigawatt (GW) schreibt der Bund 2027 für den Wasserstoffbetrieb ab 2040 aus. Weitere 2 GW folgen in den Jahren 2030 bis 2032 für den Betrieb ab 2043. Das Papier nennt dafür bislang aber nur eine Absicht: Die Eckpunkte dafür erarbeitet das Ministerium noch.
Drittens soll ein Leitmarkt für klimafreundlichen Stahl entstehen. Offshore-Windparks müssen nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz künftig ihren CO2-Fußabdruck senken. Weil eine Windenergieanlage zu mehr als zwei Dritteln aus Stahl besteht, läuft das vor allem über Grünstahl – und damit über Wasserstoff. Bis Mitte 2027 will der Bund zudem Klimavorgaben für Stahl und Zement in der öffentlichen Beschaffung festlegen.
Auf der Angebotsseite zielt das Ministerium auf EU-Regeln und Netzentgelte. Die EU-Kommission hat zugesagt, die Kriterien für erneuerbaren Wasserstoff zu überarbeiten. Das Ministerium hält sie im Hochlauf für "zu rigide".
Verweis auf Agnes-Regelung der Bundesnetzagentur
Bei den Netzentgelten verweist das Ministerium auf die Bundesnetzagentur. Deren Festlegung zur künftigen Netzentgeltsystematik (Agnes) erwartet das Ministerium zum Jahresende. Elektrolyseure – also Anlagen zur Wasserstofferzeugung –, die weit fortgeschritten sind und bis August 2029 starten, sollen befreit bleiben. Für alle anderen ist ein niedriges Sondernetzentgelt mit fixer, kapazitätsbezogener Komponente geplant.
Auf der Nordseefläche SEN-1, 150 Kilometer nordwestlich von Helgoland, will der Bund zwei Projekte mit je 250 Megawatt ermöglichen, die Wasserstoff direkt auf See erzeugen. Damit will das Ministerium das Potenzial der Offshore-Elektrolyse in der Nordsee heben. Die Fläche, rund 102 Quadratkilometer groß, ist als spezielles Gebiet für alternative, klimafreundliche Energiegewinnung ausgewiesen.
Eine moderate Grüngasquote soll zusätzlich Nachfrage schaffen. Sie verpflichtet die Unternehmen, die Gas in Verkehr bringen, einen Teil klimafreundlicher Gase einzusetzen. Wasserstoff kann dabei mehrfach angerechnet werden. Die Ausgestaltung steht aus.
Bei der Infrastruktur verweist das Ministerium auf das Wasserstoffkernnetz: Mehr als 500 Kilometer Leitungen gingen 2025 in Betrieb, weitere 2200 Kilometer sind in der Umsetzung. Bund und Länder stellen 4,2 Milliarden Euro bereit. Ob es Geld für Speicher und Verteilnetze gibt, prüfen Gutachter.
Beim Import setzt der Bund auf das Auktionsmodell H2Global: Ammoniak aus Indien soll ab 2029 kommen, abgesichert mit 587 Millionen Euro. Aus Dänemark soll ab 2031 Wasserstoff über die europäische Wasserstoffbank fließen.
Vieles bleibt Ankündigung: Für die Kraftwerksförderung und die Grüngasquote arbeitet das Ministerium noch an den Details, bei Speichern und Verteilnetzen sollen erst Gutachten den Bedarf klären. Der neu besetzte Nationale Wasserstoffrat tagt erstmals am 17. November. Für Stadtwerke bleibt jedenfalls eine Kernfrage offen: Wer finanziert den Umbau der Verteilnetze? Darauf gibt das Paket noch keine Antwort.