Das CDU-geführte Bundeswirtschaftsministerium hat im Vorfeld eines Austausches mit der Energiebranche Eckpunkte zur lange erwarteten Grüngas- und Grünheizölquote versendet. Diese verpflichtet Inverkehrbringer von Gas und Heizöl, schrittweise klimaneutrale oder kohlenstoffarme Brennstoffe einzusetzen. Der ZFK liegt das zweiseitige Papier vor.
Die Quote beginnt 2028 mit einem Anteil von einem Prozent und steigt kontinuierlich an. Im Jahr 2045 soll sie 100 Prozent erreichen.
Die Regelung ist technologieoffen angelegt. Zugelassen werden sollen alle erneuerbaren und kohlenstoffarmen Brennstoffe, die den europäischen Vorgaben entsprechen. Entscheidend sind Nachhaltigkeitsanforderungen und Vorgaben zur Treibhausgasminderung aus der Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (RED III) sowie aus der Gas- und Wasserstoffbinnenmarktrichtlinie.
Wie genau die Grüngasquote auf die Biotreppe angerechnet werden kann, die für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen gilt, geht aus dem Eckpunktepapier nicht hervor. Es werde darauf geachtet, dass die Quote "ohne Brüche" auf die Biotreppe angerechnet werden könnte, heißt es lediglich.
Begrenzung auf bestimmte Verbrauchsbereiche
Die Quote soll zunächst auf bestimmte Verbrauchsbereiche begrenzt werden. Ausgenommen werden die Verbrauchsmengen von Industrie und Gewerbe, des Verkehrs sowie der Strom- und Fernwärmeerzeugung. Bei leitungsgebundenem Gas soll die Berechnungsgrundlage auf private Haushalte eingegrenzt werden. Bei Heizöl und Flüssiggas soll der Ausschluss gewerblicher Verbrauchsmengen über das Energiesteuerrecht oder vergleichbare Kriterien erfolgen.
Bis 2030 soll ein zusätzlicher Treibhausminderungseffekt von zwei Millionen Tonnen CO2 erreicht werden. Die Staffel reicht von einem Prozent im Jahr 2028 über zwei Prozent im Jahr 2029 und fünf Prozent im Jahr 2030 bis zu höheren zweistelligen Werten in den Folgejahren. Für die Jahre 2044 und 2045 sind 90 beziehungsweise 100 Prozent vorgesehen. Kommunale Versorger müssen damit frühzeitig klären, welche Mengen langfristig gesichert werden können.
Vorgesehen ist Flexibilität bei der Quotenerfüllung. Eine Übererfüllung soll auf das Folgejahr angerechnet werden können. Eine Untererfüllung soll im Folgejahr nachgeholt werden können. Außerdem soll die Quotenerfüllung handelbar sein. Wer die Vorgaben übererfüllt, könnte Nachweise oder Erfüllungsoptionen übertragen. Bei Nichterfüllung soll eine Ersatzzahlung fällig werden.
Eine "geeignete, bestehende Behörde" soll die Quote federführend vollziehen. Welche Behörde das Ministerium im Sinn hat, lässt es offen. Infrage käme beispielsweise die Bundesnetzagentur.
Besondere Bedeutung von Wasserstoff
Eine besondere Bedeutung hat Wasserstoff. Grüner und kohlenstoffarmer Wasserstoff, der dem Erdgasnetz beigemischt wird, soll nur angerechnet werden können, wenn die Umstellung des betreffenden Gasverteilnetzes auf Wasserstoff in der Verteilnetzentwicklungsplanung vorgesehen ist.
Für industrielle Anwendungen ist ein Opt-in vorgesehen. Grüner und kohlenstoffarmer Wasserstoff könnte dann auf die Quote angerechnet werden. Eine Ausweitung auf die Versorgung von Wärmenetzen soll geprüft werden. Die sogenannte Opt-in-Möglichkeit soll 2045 enden.
Dreifachanrechnung für grünen Wasserstoff
Die sogenannte Opt-in-Möglichkeit soll 2045 enden. Bereits staatlich geförderte Anlagen sollen nicht teilnehmen können. Für grünen Wasserstoff ist zunächst eine Dreifachanrechnung vorgesehen, für kohlenstoffarmen Wasserstoff ein geringerer Faktor. Beide Faktoren sollen bis 2045 abschmelzen.
Ausgewählte Branchenverbände haben am Freitag die Möglichkeit, mehr über die geplante Grüngas- und Grünheizölquote zu erfahren. Dann lädt das Wirtschaftsministerium zu einem Runden Tisch, wie die ZFK erfuhr.