Mit einer Flüssigstreuung können je nach Witterung bis zu 75 Prozent Streusalz eingespart werden. Dadurch werden auch die Räumfahrzeuge geschont.

Mit einer Flüssigstreuung können je nach Witterung bis zu 75 Prozent Streusalz eingespart werden. Dadurch werden auch die Räumfahrzeuge geschont.

Bild: © Aha

Die Abfallwirtschaft Region Hannover (Aha) schlägt die Anpassung der Gebühren für die Stadtreinigung für die Jahre 2024 und 2025 vor. Hintergrund sind die fortlaufend hohe Inflation, deutlich steigende Personalkosten sowie langwierige Beschaffungsvorgänge mit sehr hohen Anschaffungs- und Sachkosten für Investitionen insbesondere in Technik und Fuhrpark.
 
Die vorausgegangene Gebührenperiode umfasste drei Jahre (2021-2023). Mit dem neuen zweijährigen Gebührenzeitraum will Aha flexibler auf die kostensteigernden Einflüsse reagieren können.

Auskehrung der Überschüsse

Mit der neuen Gebührenperiode 2024-2025 werden die in der Gebührenperiode 2018-2020 erwirtschafteten Überschüsse in Höhe von 3,5 Mio. Euro an die Gebührenzahler ausgekehrt. Dennoch steigt der Gebührenbedarf im Kalkulationszeitraum 2024-2025 um 8,8 Prozent auf insgesamt 30,2 Mio. Euro.
 
Der erhöhte Gebührenbedarf entfällt in erster Linie auf den Anteil der Straßenreinigung, diese erhöht sich um 11,1 Prozent. Dagegen hat sich der Gebührenbedarf für den (anteilig kleineren) Winterdienst um 21,7 verringert.

Urteil zu Winterdienst

Hintergrund der Senkung der Winterdienstgebühr ist neben der Anrechnung anteiliger Überschüsse aus der Vorperiode auch ein Urteil des OVG Lüneburg in einem Normenkontrollverfahren gegen die Stadt Göttingen aus dem Jahr 2021. Danach sind die Kosten für das Bestreuen von Fahrbahnstellen im Winterdienst, die nicht verkehrsbedeutend und zugleich gefährlich sind, als einrichtungsfremde Kosten nicht gebührenfähig.
 
Daraus ergibt sich, dass nur der rechtlich zwingend notwendige Winterstreudienst in die Gebührenkalkulation einfließen darf. So sind für die Jahre 2024/2025 nur die Kosten für 37 Prozent der bisherigen Winterdienstlängen, also 1,3 Mio. Euro, anzusetzen.
 
Die Streuleistung auf öffentlichen Fahrbahnen im Winterdienst auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover werde jedoch im bisherigen Umfang beibehalten, um die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Winter im bisherigen Umfang zu gewährleisten, teilt Aha mit. Die hierfür erforderlichen und nicht gebührenfähigen Kosten in Höhe von 2,3 Mio. Euro trägt die Landeshauptstadt Hannover.



Flüssigsole statt Streusalz

Außerdem kann Aha aufgrund einer Änderung der Reinigungsverordnung zukünftig Fahrbahnen und Radwege mit salzsparender, reiner Soleausbringung bearbeiten. Dieses Verfahren habe sich als sehr effektiv im Hinblick auf die Glättebehandlung erwiesen und sei zudem die am geringsten umweltschädliche Art des Winterdienstes mit auftauenden Stoffen, so die Stadtreinigung.

Mit der reinen Flüssigstreuung FS100 können je nach Witterung bis zu 75 Prozent Streusalz gegenüber dem herkömmlichen FS30 Streusalz eingespart werden. Dies wirke sich sehr positiv auf die heimische Fauna und Flora aus. Auch Gebäude, Anlagen und Fahrzeuge werden hierdurch deutlich im Winterdienst geschont. (hp)

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