Viele Unternehmen und Betreiber von öffentlich zugänglichen Bereichen stehen derzeit vor der Herausforderung einer kontrollierten Einlassgewährung von Besuchern. Dazu zählt neben Museen, Kundencentern, Rathäusern auch die Öffnung von Freibädern. Die aov IT.Services GmbH in Gütersloh hat für Ihre Kunden eine digitale Lösung entwickelt, die genau diesen Anforderungen nachkomme.
Mit präzisen Stereokamerasystemen in Gebäuden oder öffentlichen Räumen können die Kunden in Echtzeit eine genaue Angabe über die Anzahl ihrer Gäste auswerten und dadurch die mengenmäßige Beschränkung von Gästen steuern. Eine der Stereokameras kann bis zu 200 Personen gleichzeitig mit einer Genauigkeit von bis zu 90 Prozent verfolgen, so aov IT.Services. Die Geräte können in Innen- und Außenbereichen gleichermaßen eingesetzt werden und bis zu neun Sensoren lassen sich automatisiert zusammen schalten und verwalten.
DSGVO-Vorgaben werden erfüllt
Auf der Homepage können sich die Gäste und Kunden zur aktuellen Situation informieren. Datenschutzrechtlich würden mit den Kameras die DSVGO-Vorgaben erfüllt. Zudem verfügen sie über vier individuell anpassbare Anonymisierungslevel. Für besonders sichere Applikationen gebe es Passwortschutz sowie Port– und SSL-Zertifikationsmanagement. Die intelligente Sensorik könne auf Wunsch mit der Funktion „Mitarbeiterausblendung“ versehen werden, um die Statistiken nicht zu verfälschen. Die von den Sensoren erfassten Daten lassen sich beispielsweise auch in externen Systemen für die Automatisierung von Gebäuden – zum Beispiel für Licht und Klima – oder für Laufweganalysen nutzen
Als erstes Stadtwerk im Verbund haben sich die Stadtwerke Herford für die Lösung der aov.IT entschieden. Die Umsetzung des Projekts ist noch im Juni geplant.
Auflagen für Frei- und Hallenbäder in Hessen
In Hessen stehen die Lampen für Bäder auch auf grün: Die Hessische Landesregierung eine Änderung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung vorgestellt. Darin regelt sie auch, mit welchen Auflagen Frei- und Hallenbäder, Badeanstalten an Gewässern sowie Saunen für die breite Öffentlichkeit wiedereröffnen können. Dazu erklärt die Landesgruppe Hessen des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), die die kommunalen Badbetreiber in Hessen vertritt:
„Wir freuen uns sehr, dass die Landesregierung die Eröffnung der Schwimmbäder unter Auflagen ab dem 15. Juni 2020 erlaubt. Nach einem konstruktiven und lösungsorientierten Austausch mit den kommunalen Badbetreibern macht die Landesregierung mit ihren Auflagen quasi die Schwimmbahn frei für ein kleines Sommermärchen."
Kleines Sommermärchen möglich – falls das Wetter mitspielt
Die Auflagen seien eine Basis für die kommunalen Badbetreiber, um Bäderbetrieb und Gesundheitsschutz zu vereinbaren. "Mit ihnen können sie prüfen, ob eine Öffnung des Bades möglich ist oder nicht und individuelle Betriebskonzepte mit klaren Abstands- und Hygieneregeln umsetzen bzw. entwickeln", so der VKU Hessen.
Und weiter: Es mag dieses Jahr ein anderes Bade-Erlebnis wegen der Corona-Pandemie werden: Doch die kommunalen Badbetreiber sind zuversichtlich, gemeinsam mit der Landesregierung und den Kommunen ein kleines Sommermärchen für Hessen auf die Beine stellen können - falls nun auch noch das Wetter mitspielt. (sg)


