Blick auf die schleswig-holsteinische Stadt Itzehoe.

Blick auf die schleswig-holsteinische Stadt Itzehoe.

Bild: © Mrbloom/Wikipedia

Das Landgericht Itzehoe hat die dortigen Stadtwerke dazu verurteilt, ihrem fristlos entlassenen Geschäftsführer Manfred Tenfelde 237.000 Euro Gehalt nachzuzahlen. Sein Anwalt Ansgar Pallasky bestätigte der ZfK teilweise einen entsprechenden Bericht der "Norddeutschen Rundschau" vom Donnerstag. Kommune und Versorger nahmen dazu nicht Stellung.

Damit geht die Prozessserie nach Tenfeldes Entlassung in eine neue Runde. Aber es könnte auch in Richtung gütliche Einigung gehen – erst recht nach diesem "Vorbehaltsurteil": Pallasky bestätigte der ZfK, dass derzeit über einen Vergleich verhandelt wird. Er gehört zur Frankfurter Kanzlei Janzen Zimmer Pallasky und ist gleichzeitig der Geschäftsführer des Berufsverbandes Kommunaler Unternehmensleiter (BKU). Tenfelde ist dort Mitglied. Er ist über den BKU in einer Top-Manager-Rechtsschutzversicherung der ÖRAG versichert. Die Stadtwerke Itzehoe beziehungsweise ihr Aufsichtsrat werden nach ZfK-Informationen von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek vertreten.

Vorwurf: Förderantrag versäumt

Manfred Tenfelde war im Juli 2017 nach 15 Jahren als Geschäftsführer der Stadtwerke Itzehoe und Werkleiter der Kommunalservice Itzehoe fristlos entlassen worden. Bürgermeister Andreas Koeppen wirft ihm vor, er habe weisungswidrig Fördergelder für den Umbau eines Schwimmzentrums nicht beantragt. Dadurch habe er den Versorger um knapp 250.000 Euro gebracht. Tenfelde wies dies zurück, brachte mangelde Förderaussichten vor und klagte auf den Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses.

Das Urteil wird in vier Wochen rechtskräftig, wenn die Stadtwerke keine Rechtsmittel einlegen. Sie müssten auch die Gerichtskosten zahlen. Dann könnte Tenfelde die 237.000 Euro "Annahmeverzugslohn" beim Versorger vollstrecken lassen. Die Stadtwerke könnten dies wiederum verhindern, wenn sie beim Gericht 120 Prozent Sicherheit leisten. Tenfeldes Kündigungsschutzprozess läuft weiter. Und an dessen Ausgang ist auch das jetzige Urteil gebunden: Es ist ein "Vorbehaltsurteil", bestätigt Anwalt Pallasky. Verliert Tenfelde sein Kündigungsschutzverfahren – vor demselben Gericht mit demselben Vorsitzenden Richter –, bekommt er auch die 237.000 Euro nicht. Beziehungsweise er müsste sie zurückzahlen.

Gehälter bis diesen Juni

Das vorbehaltlich zugesprochene Geld entspricht Tenfeldes Gehältern von Juli 2017 bis diesen Juni. Es sei "im Wesentlichen" unstrittig, meinte der Vorsitzende Richter. Tenfeldes letzter Dienstvertrag lief aber bis 2021. Den Stadtwerken droht also ein weiteres "Vorbehaltsurteil", wenn sie sich nicht gütlich mit ihm einigen. Laut Anwalt Pallasky dauert der Prozess auch wegen eines Richterwechsels so lange.

Tenfeldes Nachfolger Gregor Gülpen war zunächst sein Kollege gewesen. Er kam damals von den Stadtwerken Lübeck, wo das Kaufmännische geleitet hatte. Dass Tenfelde damit nicht mehr alleiniger Chef war, soll damals seinen Unmut erregt haben. (geo)

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