Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren gegen die Münch Energie eingeleitet, das teilte die Behörde mit. Münch Energie beliefert unter der Marke Grüüün Haushaltskunden mit Strom und hatte mittgeteilt, innerhalb weniger Wochen das nationale Endkundengeschäft einstellen zu wollen.
Für Kundinnen und Kunde, die Tarife mit langen Preisgarantien abgeschlossen hatten, kam dies überraschend. Wie die Mitteilung der Bundesnetzagentur vermuten lässt, ging es der Bonner Regulierungsbehörde ähnlich. Denn Münch Energie hat ihr gegenüber bisher keine Beendigung ihrer Tätigkeit erklärt.
"Wir prüfen, ob das Unternehmen die Tätigkeit beenden möchte, ohne dies rechtzeitig angezeigt zu haben", so Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Gerade in Zeiten steigender Energiepreise muss sich jeder auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Abwicklung von Energielieferverträgen verlassen können."
Behörde prüft Einhaltung der Anzeige- und Transparenzpflichten
Die Bundesnetzagentur prüft demnach den Verdacht, inwieweit die Münch Energie gegen ihre Anzeigepflicht zu einer Beendigung der Tätigkeit verstoßen hat. Sie untersuche auch, ob die versendeten Kundeninformationen die besonders strengen Anforderungen an Informationen und Transparenz des Energiewirtschaftsgesetzes erfüllen.
Die Münch Energie hatte Anfang Oktober ihre Kundschaft informiert, dass sie ihr nationales Angebot für Verbraucher zum Monatsende aufgibt. Auch auf ihrer Internetseite veröffentlichte sie einen entsprechenden Hinweis. Eine Anzeige gegenüber der Bundesnetzagentur erfolgte bisher nicht, so die Behörde.

Die Bundesnetzagentur erklärt, sie müsse spätestens drei Monate vor dem geplanten Beendigungstermin eine Anzeige der Beendigung der Tätigkeit erhalten. Energielieferanten müssten zudem gegenüber den Kundinnen und Kunden die vertraglichen Vereinbarungen über eine Vertragsbeendigung einhalten.
Die Bundesnetzagentur erklärte, sie stünde sowohl mit betroffenen Kunden, den Energielieferanten als auch den Verbraucherverbänden im Austausch. Als Aufsichtsorgan kann sie aufsichtsrechtliche Schritte einleiten, wenn der Verdacht besteht, dass Energieunternehmen gegen das Energiewirtschaftsgesetz verstoßen. "Dabei wird jeweils berücksichtigt, inwieweit sich Anhaltspunkte für systematische Missstände ergeben", so die Behörde. "Die Bundesnetzagentur kann das rechtswidrige Verhalten untersagen."