Der Strafprozess im Veruntreuungsfall bei den Stadtwerken Rüsselsheim hat begonnen. Am 14. Oktober verhandelte das Amtsgericht Wiesbaden erstmals gegen eine ehemalige Mitarbeiterin des kommunalen Versorgers sowie ihren Ehemann und Sohn.
Wie die Lokalzeitung "Main-Spitze" berichtet, erlitt die Hauptangeklagte mutmaßlich eine Panikattacke, eine Amtsärztin stellte demnach Verhandlungsunfähigkeit fest und empfahl eine Einweisung. Das Gericht entschied den Prozess gegen die Finanzbuchhalterin separat fortzuführen.
Rund 1,7 Millionen Euro abgezweigt
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten unter anderem gewerbsmäßigen Betrug, gewerbsmäßige Urkundenfälschung beziehungsweise gewerbsmäßige Geldwäsche vor. Laut der Anklage soll die ehemalige Mitarbeiterin zwischen 2018 und 2021 Gelder von einem Konto der Energieversorgung Rüsselsheim auf Konten umgeleitet haben, auf die sie selbst oder Familienmitglieder Zugriff hatten. Die Empfängernamen waren demnach so gestaltet, dass sie interne Buchungen nahelegten. Der mutmaßliche Schaden beläuft sich auf 1.687.160,65 Euro.
Stadtwerke: Gericht entscheidet
Die Stadtwerke Rüsselsheim sind nach eigenen Angaben das geschädigte Unternehmen in dem Strafverfahren. Sie treten jedoch weder als Anklägerin noch als Nebenklägerin auf und haben keinen Einfluss auf den Verlauf oder den Ausgang des Prozesses. Die strafrechtliche Bewertung liegt laut Unternehmen allein bei der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht Wiesbaden.
"Der Vorgang hat unserem Unternehmen einen erheblichen finanziellen Schaden zugefügt, unsere Mitarbeitenden stark belastet und dem Ansehen der Stadtwerke geschadet", sagte Geschäftsführer Maik Landwehr, der beim Prozessauftakt anwesend war. Das Unternehmen verfolge den Prozess mit großem Interesse und wünsche sich eine vollständige gerichtliche Aufarbeitung. Über Schuld und mögliche Konsequenzen entscheide allein das Gericht, betonte Landwehr. Landwehr ist seit 2024 Geschäftsführer.
Bank schlug Alarm
Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Geldwäscheverdachtsmeldung einer Bank. Nach Bekanntwerden der Vorgänge ließ das Unternehmen den Sachverhalt intern untersuchen und arbeitete nach eigenen Angaben eng mit den Ermittlungsbehörden zusammen. Hinweise auf weitere Beteiligte innerhalb der Stadtwerke hätten sich dabei nicht ergeben.
Die Stadtwerke haben nach eigenen Angaben ihr internes Kontrollsystem überprüft und weiterentwickelt. Die ehemalige Mitarbeiterin sei außerordentlich und fristlos gekündigt worden. Zudem verfolge das Unternehmen alle sinnvollen rechtlichen Möglichkeiten, um den finanziellen Schaden zu begrenzen.
Vermögenswerte sichergestellt
Ob und in welchem Umfang davon Geld an die Stadtwerke zurückfließen kann, ist derzeit offen. Es sieht aber gut aus: Wie die Main-Spitze berichtet wurden von der Staatsanwaltschaft bislang Vermögenswerte in Höhe von rund 1,9 Millionen Euro sichergestellt.
Der Prozess soll in den kommenden Tagen fortgesetzt werden.