Bereits auf dem Fachkongress ZMP in Leipzig war bekannt geworden, dass das OLG Düsseldorf die Beschwerde der 15 Stadtwerke gegen die Marktkommunikation 2020 (MaKo2020) zurückgewiesen hat. Nun haben die Beschwerdeführer die Anträge im einstweiligen Rechtsschutz zurückgezogen, bestätigt Rechtsanwalt Jan-Hendrik vom Wege von der Kanzlei Becker Büttner Held, die die betroffenen Stadtwerke vertritt. Grund für die Rücknahme ist, dass eine Durchführung des Hauptsacheverfahrens zunächst vor dem OLG Düsseldorf und dann nächstinstanzlich beim BGH laut Einschätzung der Kommunalversorger nicht vor Ablauf der Umsetzungsfrist am 1.12.2019 möglich gewesen wäre.
Beschwerden gegen Festlegungen der BNetzA haben grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung, das heißt, sie müssen unabhängig von der gerichtlichen Prüfung umgesetzt werden. Die aufschiebende Wirkung kann aber gerichtlich angeordnet werden. Das hätten die Beschwerdeführer im einstweiligen Rechtsschutzverfahren versucht, letztlich erfolglos. Die Beschwerdeführer bedauerten sehr, dass durch das knappe Zeitfenster die Rechtsfrage nicht abschließend geklärt werden konnte. Allerdings sei der weitere Zwischenschritt auf dem Weg zum sogenannten Zielmodell der Marktkommunikation, bei dem das Smart Meter Gateway selbst an der Marktkommunikation teilnehmen soll, nur erforderlich geworden, da das Thema "Rollout intelligenter Messinfrastruktur" insgesamt verkorkst sei.
"Unklare Grundlage"
Die Rahmenbedingungen seien nicht eindeutig und verlässlich gewesen, so die Beschwerdeführer. Der Gesetzgeber habe auf einer unklaren Grundlage, insbesondere zu der Frage, was technisch überhaupt möglich sei, zu viel dem Markt und den Behörden überlassen. Insofern verwundere es nicht, dass der Rollout, wie er mit dem 2016 erlassenen MsbG vorgegeben wurde, noch nicht begonnen habe und sich Geschäftsmodelle etablierten, die ohne intelligente Messsysteme auskommen. (hoe)
