Gratulation Herr Schönberg, PPC hat als erstes für sein Smart-Meter-Gateway die eichrechtliche Zulassung erhalten! Wie groß ist die Freude?
Die Freude ist natürlich sehr groß. Wir haben viele Jahre harte Arbeit in das Smart Meter Gateway investiert. Der erste Hersteller zu sein, der die eichrechtliche Zulassung erhält, erfüllt uns mit großem Stolz. Nun arbeiten wir mit Hochdruck an Fertigstellung der CC-Zertifizierung, damit der Rollout so bald wie möglich starten kann.
Diese vergibt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Was muss bei der Common-Criteria-(CC)-Zertifizierung erfüllt werden?
Während die PTB-Zertifizierung die mess- und eichrechtlichen Anforderungen betrifft, widmet sich die CC-Zertifizierung in erster Linie der Sicherheit des Smart Meter Gateways. Das BSI-Schutzprofil CC-PP-0073 enthält sicherheitstechnische Vorgaben, die das Ziel haben, Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten. In dem entwicklungsbegleitenden Zertifizierungsprozess legt der Hersteller einem Evaluator schrittweise alles über das Smart Meter Gateway, das sogenannte Target of Evaluation vor, von den technischen Spezifikationen, über Prototyen, Quelltexte der Software bis hin zum fertigen Produkt. Der Evaluator prüft sie, regt Verbesserungen an, testet in mehreren Tausend Prüfcases und schreibt für jeden Prüfaspekt am Ende einen Bericht ans BSI. Das BSI kommentiert jeden Bericht, was wiederum auf Seiten des Herstellers und des Evaluators zu Nacharbeiten führt. Erst wenn alle Kommentare des Evaluators und des BSI bearbeitet sind, erteilt das BSI am Ende die Zertifizierung.
Es heißt, Sie rechnen zeitnah mit dem Abschluss der CC-Zertifizierung. Was macht Sie so sicher, dass diese bald vollbracht ist?
Wir haben die Hauptanforderungen des Schutzprofils und der Technischen Richtlinie erfolgreich umgesetzt. Die zentralen Fragen wurden in den letzten Jahren geklärt. Zum heutigen Zeitpunkt befinden wir uns quasi nur noch im Feintuning. Die letzten offenen Punkte befinden sich gerade in Abstimmung mit der Prüf- und Zertifizierungsstelle. Dank intensivem Austausch, können wir Verbesserungsvorschläge sehr schnell umsetzen.
Die Baumusterprüfbescheinigung der PTB war bisher in der Medienberichterstattung nicht so im Fokus. Was wird hier geprüft?
Die Baumusterprüfbescheinigung enthält die Tarifanwendungsfälle TAF-1,2,6,7. Jeder TAF beschreibt die zu ermittelnden und an den externen Marktteilnehmer zu versendenden Messwerte sowie die Daten, die vom Gateway für den Letztverbraucher bereitgestellt werden müssen. Zum Beispiel beschreibt TAF-2, der zeitvariable Tarif, den Anwendungsfall, bei dem der Lieferant dem Letztverbraucher für unterschiedliche Zeiträume verschiedene Preise in Rechnungen stellt. Geprüft wird hier, dass der Verbrauch in der Nacht auch wirklich ins Niedrig-Tarif-Register gezählt wird, wenn dieser Tarif im Gateway so konfiguriert wurde. Wesentlich ist auch, dass der Letztverbraucher seine Rechnung nachprüfen kann und diese damit transparent für ihn wird. Das heißt, dass er im Bedarfsfall die Daten auf der Rechnung mit den Daten abgleichen kann, die vom Gateway berechnet wurden.
Der Rollout geht aber erst los, wenn es drei zertifizierte Geräte gibt: Müssen Sie daher hoffen, dass die Hardware der Konkurrenz auch bald zugelassen wird, damit es endlich losgehen kann?
Dies gilt nur für die Pflicht zum Start des regulierten Rollouts. Messstellenbetreiber können freiwillig den Rollout bereits mit dem ersten zertifizierten Hersteller beginnen. Natürlich freuen wir uns darauf, dass es bald mehrere zertifizierte Herdteller gibt und so auch die Markterklärung kommt.
Wenn die Smart-Meter-Gateways schließlich zertifiziert sind, wie lange dauert es, bis ich ein Gerät bei PPC letztlich erhalte, das dann ausgerollt werden kann?
Für die Produktion der zertifizierten Smart Meter Gateways ist alles vorbereitet. Kunden, die bereits zertifizierte Geräte bestellt haben, wie Eon und EnBW, werden diese zeitnah nach Abschluss der Zertifizierung erhalten. Kunden die Lieferungen zeitnah nach Abschluss der Zertifizierung wünschen, sollten den Bestellprozess bereits durchgeführt haben oder unmittelbar durchführen.
Die Fragen stellte Stephanie Gust
