Bis 2028 soll der Vorsteuergewinn des Unternehmens auf etwa 120 Millionen Euro wachsen.

Bis 2028 soll der Vorsteuergewinn des Unternehmens auf etwa 120 Millionen Euro wachsen.

Bild: © fotograf-halle.com/AdobeStock

Formell beginnt der Rollout von intelligenten Messsystemen am 17. Februar. PV-Anlagen bleiben vorerst ausgenommen. Allerdings soll die Einbaupflicht gemäß des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) schon im Herbst diesen Jahres auch auf Erzeugungsanlagen ausgeweitet werden.
 
ComMetering und die Kanzlei Bredow Valentin Herzu haben nun einen überarbeiteten Leitfaden herausgegeben, der für die PV-Branche relevant ist. Neu ist vor allem die Differenzierung von Photovoltaikanlagen mit und ohne Steuerung. Entlang dieser beiden Kategorien wird sich der Starttermin für die PV voraussichtlich unterscheiden.

Einschätzungen

„Der Smart Meter Rollout ist aus juristischer Perspektive leider noch immer von Unwägbarkeiten geprägt. Auch in den kommenden Monaten rechnen wir mit weiteren Änderungen und Anpassungen. Mit dem Leitfaden wollen wir daher PV-Betreibern eine Orientierung geben“, sagte dazu Bettina Hennig von der Kanzlei von Bredow Valentin Herz.

„Wir gehen derzeit davon aus, dass nicht-steuerbare Anlagen ab Ende des Jahres zu Pflichteinbaufällen werden, sobald die juristischen Hürden genommen sind. Die Bundesregierung plant hier eine Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Wenn es so kommt, müssen Betreiber vor allem kleinerer PV-Anlagen dann mit dem potentiellen Einbau von Smart Metern rechnen. Bei steuerbaren Anlagen, die meist über 30 Kilowatt groß sind, könnte dies noch etwas länger dauern. Hier sind die technischen Grundlagen für die Marktfähigkeit der intelligenten Messsysteme bis auf Weiteres noch nicht geregelt“, ergänzt Fabian Zuber, Mitinitiator von ComMetering, seine Einschätzung.

Der Leitfaden lässt sich auf der ComMetering-Seite downloaden. (sg)

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