Obwohl die Voraussetzungen für den Pflichteinbau noch nicht gegeben sind, da sich derzeit noch weitere acht Smart-Meter-Gateway-Hersteller im Zertifizierungsprozess befinden, wird in diesem Jahr mit dem Start des Rollout gerechnet. Der Berufsverband Ingenieure für Kommunikation (IfKom) fordert nun, diesen mit flexiblen Stromtarifen zu verbinden – und zwar verpflichtend.
Zwar seien Stromlieferanten gesetzlich grundsätzlich verpflichtet, last- oder zeitabhängige Tarife anzubieten, aber nur, wenn es technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar ist, bemängelt IfKom. Aus Sicht des Verbands sollte die bereits vorhandene gesetzliche Verpflichtung durch Regulierung auch flächendeckend dort umgesetzt werden müssen, wo der Einbau von Smart Meter erfolgt.
Bei genug Wettbewerb Auflagen wieder zurücknehmen
Zwar erwartet die Bundesnetzagentur, dass die Verbraucher durch die Messung des tatsächlichen Verbrauchs vermehrt variable Tarife nachfragen werden und sich dadurch die entsprechenden Angebote der Stromlieferanten von alleine entwickeln. Die IfKom will jedoch eine Grundverpflichtung zum Angebot variabler Tarife einführen. Sobald der Verbraucher durch den Wettbewerb ausreichende Auswahlmöglichkeiten unter den Stromanbietern mit variablen Tarifen habe, könnten solche Regulierungsauflagen auch wieder zurückgenommen werden, heißt es weiter. (sg)
