Videokonferenzsysteme sind für Angreifer ein "Einfallstor" zu anderen IT-Anwendungen.

Videokonferenzsysteme sind für Angreifer ein "Einfallstor" zu anderen IT-Anwendungen.

Bild: © fizkes/AdobeStock

Die aktuelle Corona-Krise hat die Nachfrage nach Videokonferenz-Lösungen in Wirtschaft und Verwaltung erheblich verstärkt. Gerade jetzt spielt die Sicherheit in der Kommunikation eine wichtige Rolle. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat nun das „Kompendium Videokonferenzsysteme“ vorgestellt. Es soll den Verantwortlichen dabei helfen, den gesamten Lebenszyklus organisationsinterner Videokonferenz-Systeme sicher zu gestalten. In dem 173-seitigen Dokument werden sämtliche Phasen – von der Planung über Beschaffung und Betrieb bis hin zur Notfallvorsorge und zur Entsorgung – betrachtet.

Das Dokument greift dazu die Systematik des IT-Grundschutz-Kompendiums auf. So teilt es die Anforderungen an Videokonferenz-Lösungen in Basis- und Standardanforderungen sowie Anforderungen für erhöhten Schutzbedarf ein. Der Einsatz von Videokonferenz-Technik in behördlichen VS-Bereichen (Geheimdienst/Verschlusssachen) wird in einem eigenen Dokument geregelt, das noch in Arbeit ist.

Wie die Spinne im Netz

Moderne Videokonferenz-Lösungen sind eine sehr komplexe Systemlandschaft mit unterschiedlichsten Komponenten, vielfältigen Kommunikations-Schnittstellen und tiefgreifenden Zugriffs- und Interaktionsmöglichkeiten mit der sonstigen IT. Eine Videokonferenz-Lösung ist hier quasi in der Rolle einer Spinne in der Mitte eines großen Netzes von Anwendungen und Systemen zu sehen.

Für die Informationssicherheit ist jedoch genau das ein Alarmsignal, denn ein Sicherheitsvorfall kann so über die reine Videokonferenz-Lösung hinaus eine erhebliche Wirkung entfalten. Beispielsweise kann ein Angreifer ausgehend davon über die verfügbaren Schnittstellen andere Anwendungen angreifen.  (hp)

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