Die Nutzung der Windkraft im Wald kann lohnenswert sein.

Die Nutzung der Windkraft im Wald kann lohnenswert sein.

Bild: © Rainer Sturm/Pixelio

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen fürchtet sich vor der „Umzingelung von Siedlungen“. Sie hat deswegen die Novelle des Windenergie-Erlasses beschlossen. Künftig soll der Mindestabstand von Windenergieanlagen zu Wohngebieten mindestens 1500 Meter betragen.

Wirtschafts- und Energieminister Andreas Pinkwart erklärte: „Unser Ziel ist es, die kommunale Planungshoheit zu stärken und einen angemessenen Anwohner-, Landschafts- und Naturschutz sicherzustellen“. Nur mit der neuen Abstandsregelung sei es möglich, die Akzeptanz der Bürger als Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende weiter zu erhalten. Hierzu wolle die Landesregierung auch das Repowering – also den Ersatz älterer durch leistungsfähigere und emissionsärmere Windenergieanlagen – unterstützen.

Die Novelle soll auch den Landschaftsschutz stärken. Sie belasse den unteren Naturschutzbehörden der Landkreise mehr Spielraum als bisher. Gleichzeitig hat die Landesregierung auch das Beteiligungsverfahren zur Änderung des Landesentwicklungsplans eingeleitet, bei dem der Mindesabstand ebenfalls festgeschrieben werden soll. (wa)

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