Nach monatelangem Ringen hat das Bundeskabinett am 29. Juli die Kabinettsentwürfe für die EEG-Novelle und das Netzanschlusspaket beschlossen. Im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte standen bislang vor allem der neue Redispatchvorbehalt und der Wechsel kleiner PV-Systeme in die Direktvermarktung. Beide Gesetze setzen aber auch beim Netzanschluss an.
Verteilnetzbetreiber sollen künftig digitale Portale anbieten, über die der gesamte Prozess von der Antragstellung bis zur Inbetriebnahme läuft, dazu eine gemeinsame Plattform, die Projektierer direkt zum zuständigen Netzbetreiber führt. Die Netzbetreiber werden außerdem verpflichtet, mittels Netzkarten Aufklärung über offene Netzanschlusskapazitäten zu leisten.
Doch die Verpflichtungen aus dem Netzanschlusspaket und der EEG-Novelle sind nur die halbe Miete. Viele der eigentlichen Baustellen im Verteilnetz wurden nur vertagt. Abhilfe könnte das angekündigte Verteilnetzpaket schaffen, auf das sich Union und SPD im Koalitionsausschuss am 2. Juli 2026 im Reformpaket "Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung" verständigt haben. Das Paket soll noch dieses Jahr kommen.
Was das Verteilnetzpaket verspricht
Konkret geworden ist die Ankündigung bislang nur in der Absichtserklärung des Koalitionsausschusses. Dort heißt es, der Netzausbau solle beschleunigt, die Modernisierung und Digitalisierung vorangetrieben und die Finanzierungsmöglichkeiten verbessert werden. Der Zeitraum für die Realisierung von Netzprojekten solle sich halbieren. Wichtige Daten zu Netzausbau, Netzauslastung und Netzanschlusskapazitäten sollten auf einer zentralen, standardisierten Datenplattform verfügbar werden.
Zudem sollen Netzbetreiber dazu angehalten werden, Software kooperativ zu entwickeln, statt weiter hunderte eigene Lösungen zu pflegen. Und Industriebetriebe sollen eine Anschlussgarantie erhalten; verbunden mit einer klaren Frist, bis wann ihr Betrieb in der benötigten Kapazität angeschlossen wird.
Das sind ambitionierte Ziele. Aber damit daraus mehr als eine weitere Absichtserklärung wird, muss das Verteilnetzpaket mehr tun als nur zu digitalisieren. Es braucht verbindliche, sanktionsbewehrte Vorgaben statt weicher Zielmarken. Nur dann wird aus der Ankündigung tatsächlich ein schnellerer Netzanschluss.
Zur Person
Melchior Schulze Brock ist Gründer und Geschäftsführer des Frankfurter Energielösungsanbieters Enviria. Das 2017 gegründete Unternehmen ist mit mehr als 200 Mitarbeitenden nach eigenen Angaben der führende Anbieter für Gewerbesolar sowie die Integration von Ladestationen und Energiespeichern.
Wo es in der Praxis weiterhin hakt
Wie groß der Handlungsdruck ist, zeigt der Alltag vieler Projekte. Die gesetzliche Frist von acht Wochen für eine Netzzusage wird von Verteilnetzbetreibern in der Praxis häufig deutlich überschritten. Bei einzelnen Vorhaben warten wir bis zu 40 Wochen.
Der neue Paragraf 17d EnWG verpflichtet Netzbetreiber künftig zwar zu einer Eingangsbestätigung und zu regelmäßigen Status-Updates, wenn sich ein Vorgang verzögert. Eine finanzielle Konsequenz für die verspätete Bearbeitung ist damit aber nicht verbunden – ähnlich wie bei dem prioritären Ausbau limitierter Netzregionen im Redispatchvorbehalt. Verstöße werden allein über Aufsichtsverfahren der Bundesnetzagentur verfolgt, was für das einzelne Projekt selten schnell genug kommt.
Auch nach der Netzzusage geht es oft nicht zügiger weiter. Bei technischen Rückfragen im Zertifizierungsprozess erleben wir regelmäßig Wartezeiten von mehreren Monaten, in Einzelfällen erst nach über einem Jahr eine Rückmeldung. Verbindliche Fristen, wie sie für die Netzzusage gelten, fehlen für diese Phase bislang vollständig.
Hinzu kommt die technische Seite. Rund 865 Verteilnetzbetreiber verlangen bis heute eigene Spezifikationen für Trafostationen sowie deren Schutz- und Regelungstechnik. Für nahezu jedes Projekt muss deshalb eine individuelle Station geplant und gefertigt werden, eine bundesweit standardisierte Lösung fehlt.
Verteilnetzpaket
Kurz erklärt
Die Bundesregierung hat im Juli 2026 in ihrem "Programm für Aufschwung und Beschäftigung" unter Ziffer 16 auch ein spezielles "Verteilnetzpaket" angekündigt. Bis Ende 2026 soll demnach ein konkretes Paket beschleunigter Maßnahmen ausgearbeitet werden, um den Ausbau, die Digitalisierung und die Finanzierung der lokalen Stromnetze massiv voranzutreiben. Anders als beim Netzpaket geht es vor allem um die lokalen Netze vor Ort.
Drei Forderungen an das Verteilnetzpaket
EEG-Novelle, Netzanschlusspaket und Verteilnetzpaket sind als Dreiklang gedacht. Gelingt es der Koalition, die drei Vorhaben aufeinander abzustimmen, wäre das ein großer Schritt hin zu einem Netzanschluss, der mit dem Tempo der Energiewende mithält. Damit das gelingt, sollte das Verteilnetzpaket aus unserer Sicht drei Punkte adressieren.
Erstens: Eine wirksame Pönalisierung von Fristüberschreitungen bei der Netzzusage. Statt reiner Informationspflichten braucht es eine automatische Kompensation für Anschlussbegehrende, damit Verzögerungen für Netzbetreiber tatsächlich spürbar werden.
Zweitens: Eine bundesweit standardisierte Trafostation. Ein "Deutschland-Trafo" würde die heute rund 865 unterschiedlichen technischen Anforderungen ablösen und Planung, Beschaffung und Bau spürbar beschleunigen.
Drittens: Verbindliche Fristen auch für nachgelagerte Prozesse wie technische Rückfragen im Zertifizierungsprozess, wo Projektentwickler heute regelmäßig monatelang auf Antworten warten.
Bleibt es dagegen bei Absichtserklärungen ohne verbindliche Vorgaben, vertagen auch EEG-Novelle und Netzanschlusspaket die eigentliche Baustelle lediglich auf das nächste Paket.