Kabinett bringt Änderung Bundesbedarfsplangesetz auf den Weg
Durch die Neufassung des Bundesbedarfplangesetzes (BBPIG) werden 35 neue Netzausbauvorhaben im Gesetz aufgenommen und neun bisherige Netzausbauvorhaben geändert, teilte das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) mit.
Benannt werden die einzelnen Vorhaben im Bundesbedarfsplan mit Hilfe ihrer Netzverknüpfungspunkte als Ausgangs- oder Endpunkt einer Höchstspannungsleitung.
Rechtswegverkürzung zur Verfahrensbeschleunigung
Für die neuen und geänderten Netzausbauvorhaben wird die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf festgestellt. Dies bindet die…
Weiterlesen mit ZFK Plus
Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In