Strom

Kabinett bringt Änderung Bundesbedarfsplangesetz auf den Weg

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes zum weiteren Ausbau des Übertragungsnetzes beschlossen.
24.09.2020

Die Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes zum Ausbau der Übertragungsnetze orientiert sich am Ziel eines Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von 65 Prozent bis 2030.

Durch die Neufassung des Bundesbedarfplangesetzes (BBPIG) werden 35 neue Netzausbauvorhaben im Gesetz aufgenommen und neun bisherige Netzausbauvorhaben geändert, teilte das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) mit.

Benannt werden die einzelnen Vorhaben im Bundesbedarfsplan mit Hilfe ihrer Netzverknüpfungspunkte als Ausgangs- oder Endpunkt einer Höchstspannungsleitung.

Rechtswegverkürzung zur Verfahrensbeschleunigung

Für die neuen und geänderten Netzausbauvorhaben wird die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf festgestellt. Dies bindet die…

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