Der Wettbewerb um geeignete Flächen für Windenergieanlagen hat zu einem deutlichen Anstieg der Pachtpreise geführt. Für die Wirtschaftlichkeit neuer Projekte hat das spürbare Folgen. Vor diesem Hintergrund fordert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) eine gesetzliche Begrenzung der Flächenpachten im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Aus Sicht des VKU haben sich die Entwicklungen auf dem Flächenmarkt zunehmend von den realwirtschaftlichen Rahmenbedingungen entkoppelt. Teilweise verlangten Grundstückseigentümer Beteiligungen von bis zu 30 Prozent der Umsätze. Dies gefährde nicht nur einzelne Projekte, sondern verteuere die Energiewende insgesamt, da die Kosten letztlich über den Bundeshaushalt getragen würden.
Rüge an die öffentlichen Flächeneigentümer
Der Verband hält einen Anteil von drei bis fünf Prozent der jährlichen Erlöse eines Windparks für angemessen. Besonders interessant ist die Beobachtung des Verbands, dass öffentliche Flächeneigentümer das Pachtniveau in der Vergangenheit besonders stark angehoben haben.
Von der Entwicklung besonders betroffen seien kommunale Unternehmen, die auf langfristige Investitionen und regionale Wertschöpfung setzen. Sie geraten laut VKU im Wettbewerb um Flächen häufig ins Hintertreffen gegenüber Marktakteuren, die mit höheren Pachtversprechen operieren oder Projekte nach der Inbetriebnahme veräußern. Diese Dynamik berge das Risiko von Marktverzerrungen und könne die Akzeptanz der Windenergie vor Ort beeinträchtigen.
Laut einem Positionspapier des Verbands sind die steigenden Pachten nicht nur auf eine erhöhte Nachfrage zurückzuführen. Auch strukturelle Faktoren spielen eine Rolle, etwa Ausschreibungsverfahren für öffentliche Flächen, bei denen häufig das höchste Gebot entscheidend ist. Qualitative Kriterien wie Realisierungswahrscheinlichkeit, kommunale Beteiligung oder langfristige Betreiberverantwortung würden hingegen oft nur unzureichend berücksichtigt.
Zudem passten viele der in der Vergangenheit vereinbarten Pachtmodelle nicht mehr zu den aktuellen Marktbedingungen. Sinkende Zuschlagswerte in den EEG-Ausschreibungen stünden häufig im Missverhältnis zu bestehenden Umsatzpachtverträgen. Dies führe häufiger zu Nachverhandlungen, Projektverzögerungen und in einigen Fällen sogar zu erneuten Ausschreibungen von Flächen. In der Summe könne dies den Ausbau der Windenergie um Jahre verzögern.
Aus Sicht des VKU muss der Pachtbegriff neben klassischen Zahlungen auch weitere geldwerte Leistungen einbeziehen. Das könne Schlupflöcher vermeiden und faire Wettbewerbsbedingungen sichern. Zugleich fordert der Verband eine differenzierte Ausgestaltung statt eines pauschalen Deckels. Regionale Unterschiede sollen berücksichtigt werden; als Leitlinie gilt eine Kombination aus umsatzabhängiger Begrenzung und einem Mindestniveau auf Basis der landwirtschaftlichen Referenzpacht.
Wichtig seien aber auch Praktikabilität und Rechtssicherheit: Der Pachtdeckel dürfe die EEG-Ausschreibungen nicht verkomplizieren und müsse für private wie öffentliche Flächeneigentümer gleichermaßen gelten.



