Blick auf das Rheinenergie-Heizkraftwerk im Stadtteil Niehl.

Blick auf das Rheinenergie-Heizkraftwerk im Stadtteil Niehl.

Bild: © Rheinenergie

2023 lieferten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen rund 72 Prozent der deutschen Fernwärme; im September 2025 waren 43 Gigawatt elektrische KWK-Leistung installiert. Geht es nach dem CDU-geführten Bundeswirtschaftsministerium, dürften in Zukunft beide Werte sinken.

Denn künftig soll KWK vor allem dann einspringen, wenn erneuerbarer Strom knapp ist – flexibel und mit klimaneutralen Brennstoffen. Das im September veröffentlichte Eckpunktepapier des Wirtschaftsministeriums weist dafür den Weg. Doch was sind die Knackpunkte aus Stadtwerkesicht? Ein Überblick:

Knackpunkt 1: Fadenriss vor Verlängerung?

Das Wirtschaftsministerium will das KWK-Gesetz bis Ende 2035 verlängern. Nicht ausgeschriebene Anlagen, Wärmenetze und Speicher sollen förderfähig sein, wenn sie bis dahin den Dauerbetrieb aufnehmen. Projekte im Ausschreibungssegment brauchen bis Ende 2031 einen Zuschlag.

Der Übergang ist aber heikel: Die aktuelle Förderung neuer KWK-Projekte läuft Ende 2026 aus. Das Ministerium strebt einen Kabinetttermin im Herbst und das Inkrafttreten spätestens im ersten Quartal 2027 an. Auf dem BKWK-Kongress sagte Ministeriumsvertreter André Eid, der Start zum 1. Januar sei nicht zu schaffen. Die Novelle solle rückwirkend ab diesem Datum gelten. Rechtsanwältin Johanna Riggert von der Kanzlei BBH verwies dagegen auf eine mögliche Übergangsregelung in einem anderen Gesetz. Für Stadtwerke bleibt der Förderstatus von Projekten zum Jahreswechsel damit ein Finanzierungs- und Terminrisiko.

Knackpunkt 2: Stauchung der Förderdauer

Das Wirtschaftsministerium schlägt keine pauschale Kürzung des Satzes vor, sondern eine Stauchung der Förderdauer: Bei neuen Förderfällen sollen die Gesamtstunden von 30.000 auf 20.000 sinken, die Sätze je Kilowattstunde zugleich um 50 Prozent steigen.

Im vereinfachten Beispiel für Anlagen über 50 Megawatt ergeben beide Varianten nominal 1170 Euro je Kilowatt: 30.000 Stunden zu 3,90 Cent beziehungsweise 20.000 zu 5,85 Cent. Höhere Sätze für die ersten zwei Megawatt bleiben dabei außen vor. Die Auszahlung käme früher; bei vier bis fünf Jahren kürzerer Laufzeit und acht Prozent Kapitalzins beziffert das Papier den Barwertzuwachs auf 14,4 bis 18,1 Prozent.

Zusätzlich sinken die förderfähigen Jahresstunden von 3300 im Jahr 2026 auf 2500 ab 2030 und danach alle zwei Jahre um 200 bis auf 1500 im Jahr 2040. KWK soll so stärker auf Stunden mit hohen Strompreisen konzentriert werden. Stadtwerke müssen daher Stromerlöse, Wärmelast und Ersatzwärme gemeinsam neu kalkulieren: Der höhere Satz gleicht nicht automatisch aus, wenn eine Anlage weniger förderfähige Stunden läuft.

Knackpunkt 3: Ende der Förderung für neue Kleinst-KWK

Der geplante Förderstopp betrifft neue Anlagen unter 25 Kilowatt elektrischer Leistung ab 1. Januar 2029 – nicht die gesamte KWK-Förderung. Anlagen bis 500 Kilowatt sollen grundsätzlich weiter gefördert werden, aber mit niedrigeren und vereinfachten Sätzen: Mit Inkrafttreten soll die Verdopplung der Fördersätze bis 50 Kilowatt entfallen, ab 2028 einheitlich 7,5 Cent je Kilowattstunde für Leistungsanteile unter 500 Kilowatt gelten (5 Cent ohne Stauchung). Für neue Anlagen unter 25 Kilowatt soll die Förderung ab 2029 enden.

Das Ministerium begründet den Schritt mit Kosten und dem aus seiner Sicht begrenzten Systemnutzen der kleinsten Anlagen; Stadtwerke Schwäbisch Hall sehen kleine Einheiten dagegen als Einstieg in dezentrale Wärmenetze, der BKWK warnt vor einem "Fadenriss".

Die Evaluierung zeigt, dass BHKW unter einem Megawatt ihren Anteil an der KWK-Stromerzeugung von 3 Prozent 2010 auf 8 Prozent 2024 erhöhten. Diese Gruppe ist deutlich breiter als die betroffenen Anlagen unter 25 Kilowatt und beziffert deren Anteil nicht. Stadtwerke sollten deshalb ihre Projektpipeline nach Leistungsklassen prüfen und für betroffene Vorhaben alternative Wärmeversorgung kalkulieren.

Knackpunkt 4: Förderung wird stärker an Marktpreise und Flexibilität gebunden

Die Börsenpreisschwelle für einen KWK-Zuschlag soll von null auf drei Cent je Kilowattstunde (30 Euro je Megawattstunde) steigen. Zwischen 0 und 30 Euro gäbe es keinen Zuschlag, aber keinen Abzug vom Förderstundenkonto; bei negativen Preisen entfielen Stunden wie bisher ersatzlos. Das Wirtschaftsministerium erklärt, die Preise seit 2024 hätten in 85 Prozent der ausgewerteten Stunden beziehungsweise Viertelstunden über 30 Euro je Megawattstunde gelegen.

Auch kleine Anlagen sollen stärker an den Markt. Betreiber bis 100 Kilowatt könnten die kaufmännische Abnahme zunächst weiter nutzen, solange sie KWKG-Förderung erhalten. Für Neuanlagen soll ab 2029 nur noch Eigenverbrauch, Direktvermarktung oder unentgeltliche Netzabnahme möglich sein; ein Abnahmepreis wäre dann nicht garantiert. Zusammen mit stärkeren Redispatch-Anforderungen steigt für Stadtwerke der Wert von Speichern und Ersatzwärme: Sie müssen Wärme liefern können, auch wenn die KWK-Anlage aus Markt- oder Netzgründen nicht läuft.

Knackpunkt 5: Die Förderung von Wärmenetzen

Das KWK-Gesetz spielt nicht nur für KWK-Anlagen im engen Sinne eine große Rolle, sondern auch für Wärmenetze. Und dort gibt es gute Nachrichten für Stadtwerke: Die Zuschlagsgrenze für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen soll je Projekt von 50 auf 100 Millionen Euro steigen. Die interne Grenze für Wärme- und Kältenetze sowie -speicher soll von 150 auf 400 Millionen Euro wachsen. 2020 bis 2022 wurden laut Evaluierung im Schnitt rund 200 Millionen Euro jährlich an Netzzuschlägen ausgezahlt. Die neue Obergrenze wäre dennoch keine Förderzusage für ein Einzelprojekt.

Modernisierungen sollen strengere Effizienznachweise erfüllen: Je nach Investition von mindestens 30, 40 oder 50 Prozent der hypothetischen Neubaukosten wären 6000, 8000 oder 10.000 geförderte Vollbenutzungsstunden möglich. Der elektrische Wirkungsgrad und der Gesamtnutzungsgrad müssten jeweils um mindestens drei Prozentpunkte steigen – was in der Branche als unrealistisch hoch kritisiert wird. Demnach seien viele KWK-Anlagen schon jetzt so effizient, dass ein weiteres Plus von drei Prozent kaum möglich sei. Wärmenetzanträge sollen zudem Hausanschlussleitungen aufführen, auch wenn sie nicht gefördert werden. Stadtwerke müssen Netzausbau und Anlagenmodernisierung daher gemeinsam planen.

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