Während das Gebäudemodernisierungsgesetz mehr Freiheit im Heizungskeller verspricht, könnte es Investitionen in klimafreundliche Wärme erschweren. Die Initiative "Wärmewende Retten!" warnt vor einem weiteren verlorenen Jahrzehnt.
Wer in eine neue Heizung investieren muss, braucht vor allem eins: Klarheit. Welche Technik ist langfristig sinnvoll? Welche lohnt sich finanziell? Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verspricht die Bundesregierung genau das: Technologieoffenheit und weniger Bürokratie bei gleichzeitiger Dekarbonisierung. Die Analyse der Initiative der LBD-Beratungsgesellschaft "Wärmewende Retten!" kommt jedoch zu einem anderen Ergebnis. Statt Orientierung schafft das Gesetz neue Unsicherheiten. Statt Investitionen in die Wärmewende zu beschleunigen, macht es Abwarten zur vernünftigsten Entscheidung. Das zeigt sich an fünf Punkten.
1. Die alte Regel fällt. Eine neue Richtung gibt das Gesetz nicht vor. Unter dem Gebäudeenergiegesetz mussten neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Vorgabe entfällt zugunsten der Biotreppe, die den Bio-Anteil in Heizbrennstoffen bis 2040 schrittweise auf 60 Prozent erhöht. Die Regelung klingt zunächst nach mehr Entscheidungsfreiheit. Ob künftig aber genügend und bezahlbare Biobrennstoffe verfügbar sein werden, lässt das Gesetz offen. So bleibt auch unklar, wie bis 2045 Klimaneutralität erreicht werden soll.
2. Technologieoffenheit funktioniert nur bei gleichen Spielregeln für alle. Während Gasheizungen über die Biotreppe vergleichsweise moderate Anforderungen erfüllen müssen, gelten für Fernwärmenetze deutlich höhere EE-Vorgaben. Der Anschluss an ein Wärmenetz wird dadurch weniger attraktiv. Das erschwert den Fernwärmeausbau und gefährdet bereits getätigte Investitionen.
3. Statt Bürokratieabbau steigt die Komplexität. Künftig gelten im CO2-Kostenaufteilungsgesetz unterschiedliche Regelungen für bestehende und neue Gaskessel. Die ohnehin komplexe Nebenkostenabrechnung wird noch unübersichtlicher. Hinzu kommt die Länderöffnungsklausel, die zu 16 unterschiedlichen Regelwerken zur EE-Nutzung bei Gebäuden führen könnte.
4. Statt der Gebäudeeigentümer werden Versorger und Netzbetreiber in die Pflicht genommen. Zwar entfällt mit der Streichung des § 72 GEG das direkte Verbot fossiler Heizungen für Gebäudeeigentümer. Gleichzeitig werden Lieferverträge für fossiles Erdgas über den neuen § 114 EnWG ab 2045 untersagt. Die "neue Freiheit im Heizungskeller" verschiebt in erster Linie die Verantwortung vom Gebäudeeigentümer auf die Energieversorger. Zeitgleich verdeutlichen die neuen Möglichkeiten für Netzbetreiber im Umsetzungs- und Netzpaket im EU-Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpaket, dass die Bundesregierung sie zunehmend für die Wärmewende zuständig macht. Der gemeinsame Kern der Verantwortungsverlagerung dürfte der Glaube sein, dass es Versorger und Netzbetreiber besser und günstiger machen. Das darf kritisch hinterfragt werden.
5. Das Signal lautet: Wer abwartet, fährt besser als derjenige, der sofort investiert. Der Vollkostenvergleich der Initiative auf Basis des Ariadne-Gutachtens des Fraunhofer ISE zeigt, dass die Mischgaslösung aufgrund der geringen Bio-Anteile zunächst wirtschaftlich vorteilhafter ist. Erst ab 2035 wird die Wärmepumpe deutlich günstiger. Zudem steigt durch die neue Kostenaufteilung der Vermieteranteil bei neuen Gaskesseln. Solange Preise und Verfügbarkeit von Biomethan unklar bleiben, erscheint es vielen Eigentümern wirtschaftlich sinnvoll, die Heizungsmodernisierung aufzuschieben oder einen kurzfristig günstigeren reinen Erdgaskessel einzubauen. Angesichts des über die Energieversorger fortbestehenden Fossilverbots ab 2045, drohen sich diese Investitionen jedoch langfristig nicht zu rentieren.
Für die Wärmewende bedeutet das ein weiteres verlorenes Jahrzehnt: Nach Berechnungen der Initiative könnten bis 2045 rund 22 Prozent der Heizungen im fossilen Status quo verbleiben. Das entspräche rund 372 Millionen Tonnen zusätzlicher CO2-Emissionen. Über das europäische Effort Sharing drohen dem Bundeshaushalt dadurch Mehrbelastungen zwischen 57,7 und 105,5 Milliarden Euro.
Die Wärmewende braucht vor allem Verlässlichkeit. Das GModG erhöht die Komplexität der Wärmewende für Energieunternehmen und Gebäudeeigentümer und wird zur Verfehlung der Klimaziele beitragen. Die Initiative fordert daher, dass das angekündigte Wärmepaket Klarheit und Planungssicherheit schafft – mit Rahmenbedingungen, die Investitionen in Dekarbonisierung ermöglichen und langfristig bezahlbar bleiben. Denn die Wärmewende gelingt nur, wenn Vertrauen in die politischen Leitplanken entsteht.
Das vollständige Impulspapier der Initiative "Wärmewende Retten!" ist unter www.waermewenderetten.de abrufbar.