Die Bonner Bundesbehörde hat bislang keinen Stromerzeuger identifiziert, der seine Stellung im Markt nutzt, um missbräuchlich Preise nach oben zu treiben.

Die Bonner Bundesbehörde hat bislang keinen Stromerzeuger identifiziert, der seine Stellung im Markt nutzt, um missbräuchlich Preise nach oben zu treiben.

Bild: © Oliver Berg/dpa

In vielen Bereichen der Entsorgungswirtschaft sind die Unternehmen der Rethmann-Gruppe sowohl bundesweit als auch in mehreren Bundesländern Marktführer. Dabei verfügt der Konzern über beachtliche Marktanteile mit einem großen Abstand zur Konkurrenz, wie das Bundeskartellamt am 28. Dezember 2023 in einer aktualisierten Sektoruntersuchung über die Erfassung von Siedlungsabfällen und die Aufbereitung von Hohlglas (Glasverpackungen) bekanntgab.

„Insbesondere bei der Erfassung von Restmüll sowie bei der Erfassung und Aufbereitung von Altglas hat die Rethmann-Gruppe eine sehr starke Marktposition“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. "Angesichts dieser Ergebnisse werden wir im nächsten Schritt prüfen, ob wir Rethmann verpflichten, künftig auch die Übernahmen von kleineren Unternehmen bei uns anzumelden.“

Meldeschwellen wurden abgesenkt

Der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt unterliegen Zusammenschlüsse normalerweise erst ab einer bestimmten wirtschaftlichen Größenordnung, die das Gesetz mit Hilfe von Mindestumsätzen definiert, die die beteiligten Unternehmen sowohl international als auch im Inland erzielt haben müssen. Gerade die Übernahme kleinerer Unternehmen ist deshalb in vielen Fällen nicht anmeldepflichtig.

Anlass der Sektoruntersuchung war die mit der 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anfang 2021 erfolgte Anhebung der sog. Inlandsumsatzschwellen. Seitdem muss ein an einem Zusammenschluss beteiligtes Unternehmen in Deutschland mindestens 50 Millionen Euro und ein weiteres Unternehmen mindestens 17,5 Millionen Euro Umsatz erzielt haben, um der Fusionskontrolle zu unterliegen.

Gesetzesnovelle beseitigt Schwachstellen

Für den in Deutschland mittelständisch geprägten Entsorgungsbereich besteht die Gefahr, dass größere Unternehmen der Branche in erheblichem Umfang kleinere Unternehmen aufkaufen können, ohne dass die wettbewerblichen Auswirkungen des Vorhabens durch das Bundeskartellamt kontrolliert werden könnten. Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass in diesem fusionskontrollfreien „Unterschwellenbereich“ zahlreiche Aufkäufe durch größere Anbieter stattfinden.

Aufgrund einer ebenfalls zunächst Anfang 2021 in Kraft getretenen Neuregelung, die jüngst im Zuge der 11. GWB-Novelle Ende 2023 nochmal angepasst wurde, kann das Bundeskartellamt nach dem neu eingefügten § 32f Abs. 2 GWB  bestimmte Unternehmen durch Verfügung zur Anmeldung verpflichten. Das ist dann der Fall, wenn zuvor eine aktuelle Sektoruntersuchung objektiv nachvollziehbare Anhaltspunkte aufgezeigt hat, dass durch künftige Zusammenschlüsse der wirksame Wettbewerb im Inland erheblich behindert werden könnte.

Neue Pflichten für Rethmann

Das Bundeskartellamt beabsichtigt im Anschluss an die Sektoruntersuchung zum Haushaltsabfall und nach Auswertung möglicher Stellungnahmen zu prüfen, ob ein Verfahren zum Erlass einer solchen Verpflichtung gegen die Rethmann-Gruppe einzuleiten ist. Im Vergleich zu der am 21. Dezember 2021 veröffentlichten Sektoruntersuchung seien die Marktverhältnisse bei der Erfassung sehr konstant geblieben, teilte die Behörde mit.

Die Unternehmen der Rethmann-Gruppe erreichen danach durchgängig auf bundesweiter Ebene auf den Märkten für die Erfassung von Rest-, Bio- und Sperrmüll Anteile in Höhe von 25 bis 30 Prozent, auf den Märkten für die Erfassung getrennt gesammelter Fraktionen wie PPK (Papier, Pappe, Kartonage), gemischte Verpackungen/Wertstoffe und Glas Anteile in Höhe von 20 bis 25 Prozent.

Weiterhin große Abstände zu den Wettbewerbern

Auf den Märkten für die Erfassung von Verkaufsverpackungen im Auftrag dualer Systeme erreicht die Rethmann-Gruppe bei Leichtverpackungen (LVP) Anteile in Höhe von 25 bis 30 Prozent und bei Behälterglas Anteile in Höhe von 35 bis 40 Prozent. Bei der Aufbereitung von Behälterglas erreichen sie bundesweit Anteile in Höhe von 35 bis 40 Prozent.

Die Abstände zu den jeweils nächstfolgenden Wettbewerbern sind in den meisten Bereichen beträchtlich. Sowohl die Höhe der Anteile als auch die Anteilsabstände sind seit dem Jahr 2018, dem letzten Beobachtungszeitraum der Sektoruntersuchung „Haushaltsabfälle“ vom Dezember 2021, stabil geblieben.

Zahl der Marktteilnehmer ist rückläufig

Bei den nächstfolgenden Wettbewerbern haben einige Unternehmen Anteile hinzugewinnen können, andere haben Anteile verloren. Die Abstände zu den Unternehmen der Rethmann-Gruppe haben sich aber insgesamt nicht signifikant verändert.

Konstant rückläufig ist bundesweit die Anzahl der Entsorgungsunternehmen, die sich auf Ausschreibungen für die haushaltsnahe Erfassung bewerben sowie die durchschnittliche Zahl der Bieter je Ausschreibung. (hp)

Den gesamten Bericht finden Sie hier.

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