Ende der Steinzeit – digitale Arbeitsverträge kommen
Das Nachweisgesetz (NachwG) aus dem Jahr 1995 führte lange ein Schattendasein und war vorrangig Experten bekannt. Denn der Arbeitsvertrag als solcher unterliegt keiner Form. Die Schriftform für den Vertrag wird erst bedeutsam, wenn einzelne Vertragsbestandteile (z.B. zur Befristung oder für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot), die zwingend der Schriftform bedürfen, vereinbart werden sollen.
Mit Ausbruch der Covid-19-Pandemie stellten daher eine Vielzahl an Personalabteilungen in Kenntnis des fehlenden Schriftformbedarfes für den Arbeitsvertrag auf digitale Dokumente und Prozesse um. Eine…
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