Die Regierungskoalition will Beschäftigte künftig schon am ersten Krankheitstag zum Arzt schicken. Gleichzeitig soll die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung abgeschafft werden. Während diese Pläne in der Öffentlichkeit für ziemlichen Wirbel gesorgt haben, sehen kommunale Energieunternehmen aktuell keinen Grund für blinden Aktionismus. Eine Umfrage bei Stadtwerken ergab, dass vorerst keine Änderungen geplant sind.
Unstrittig ist, dass sich krankheitsbedingte Fehlzeiten in deutschen Unternehmen seit der Corona-Krise weiterhin auf Rekordhoch bewegen und teilweise deutlich höher sind als in anderen europäischen Ländern. Das kostet Unternehmen viel Geld. Nach Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) zahlten Unternehmen im vergangenen Jahr 85,6 Milliarden Euro für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Zehn Jahre zuvor waren es noch 54 Milliarden Euro.
Laut dem Fehlzeiten-Report der AOK fielen AOK-versicherte Beschäftigte im Durchschnitt zwei bis drei mal im Jahr krankheitsbedingt aus, insgesamt waren dies 23,9 Tage pro Mitglied. Das Statistische Bundesamt meldete 14,6 Krankentage pro Beschäftigten, allerdings wurden bei der Berechnung nur Krankmeldungen erfasst, die eine Abwesenheitsdauer von drei Tagen überschritten. Die Zahl der Krankheitstage dürfte also faktisch höher liegen. Den Vorstoß aus der Koalition, im Krankheitsfall die diese Regelung einzuführen, unterstützt vor allem die Arbeitgeber. Hausärzte hingegen warnen vor übervollen Wartezimmern und neuer zusätzlicher Bürokratie.

Die meisten befragten Stadtwerke teilten auf Anfrage mit, dass die Beschäftigten am vierten Fehltag ein ärztliches Attest vorlegen müssen. "Für den Fall einer Erkrankung gelten bei Enercity die gesetzlichen Regelungen sowie entsprechende betrieblichen Vereinbarungen", heißt es bei dem Versorger in Hannover. Beschäftigte informierten ihre Führungskraft beziehungsweise die zuständige Stelle unverzüglich über ihre Arbeitsunfähigkeit. "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erreichen uns entsprechend der geltenden gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben", so Enercity. "Aktuell planen wir keine Änderungen unserer bestehenden Regelungen und sehen derzeit keinen Anlass, eine generelle Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag einzuführen." Was die Entwicklung des Krankenstands betrifft, bewege sich diese insgesamt im Rahmen der allgemeinen Trends des Arbeitsmarktes und der Energiebranche. Zu konkreten Kennzahlen mache Enercity keine Angaben.
Warten auf die Änderung
Auch in Kiel sieht man dem neuen Gesetz gelassen entgegen. Britt Miehlke, Sprecherin der Stadtwerke Kiel sagte: "Da wir den konkreten Wortlaut der geplanten Gesetzesänderung noch nicht kennen, können wir aus jetziger Sicht noch nicht beurteilen, wie wir mit der neuen Regelung umgehen. Grundsätzlich sehen wir derzeit aber keine Veranlassung, generelle Änderungen vorzunehmen."
Auch bei den Stadtwerken Konstanz wird es so gehandhabt, dass Beschäftigte sich am ersten Krankheitstag melden müssen. Die Krankmeldung kann digital erfolgen. Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ab dem vierten Kalendertag fällig. Christoph Pape, Sprecher der Unternehmenskommunikation: "Wir halten an der oben genannten Regelung fest. Diese sieht bereits heute vor, dass in begründeten Einzelfällen die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangt werden kann." Der Krankenstand sei in Konstanz in den vergangenen Jahren konstant geblieben. Das gilt auch für Bochum, wie Christian Seger von den Stadtwerken Bochum mitteilte. Auch in Bochum heißt es, dass im Zuge eines neuen Gesetzes keine Änderung geplant sei.
Wir beobachten die weiteren Entwicklungen aufmerksam.
Anja Metzdorf, Sprecherin der EnBW
Anja Metzdorf, Sprecherin der EnBW, sagte, da es sich derzeit lediglich um eine Absichtserklärung der Bundesregierung handele und das entsprechende Gesetzgebungsverfahren noch aussteht, könne die EnBW noch keine Aussage zu möglichen Ausgestaltungen, Zeitpunkten oder konkreten Auswirkungen auf internen Regelungen treffen. "Wir beobachten die weiteren Entwicklungen aufmerksam. Sobald der gesetzliche Rahmen definiert ist und eine konkrete Entscheidung getroffen wurde, werden wir uns mit unseren Sozialpartnern abstimmen und unsere Mitarbeitenden zeitnah informieren", so die EnBW-Sprecherin.
