Die Planung, Installation und der Betrieb von Ladesäulen stellt Betreiber von kommerziell genutzten Gebäuden vor große Herausforderungen.

Die Planung, Installation und der Betrieb von Ladesäulen stellt Betreiber von kommerziell genutzten Gebäuden vor große Herausforderungen.

Bild: © slavun/AdobeStock

Wer sein Elektroauto bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zulässt, bleibt auch weiterhin von der Kfz-Steuer befreit, zumindest bis zum Jahr 2030. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat die Verlängerung gebilligt. Bisher galt die Befreiung nur für Zulassungen oder Umrüstungen bis Ende 2020.

Das Gesetz soll einen Beitrag dazu leisten, dass bis zum Jahr 2030 in Deutschland 7 bis 10 Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sind. Dadurch sollen die CO2-Emissionen weiter sinken – möglichst um 40 bis 42 Prozent, heißt es in der amtlichen Begründung des Gesetzes.

Sobald der Bundespräsident unterzeichnet hat und das Gesetz anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, tritt das Gesetz am folgenden Tag in Kraft. (wa)

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