Förderung E-Autos: Leasingbranche sieht Vertrauensschutz verletzt
In der am 7. Juli 2020 vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) veröffentlichen „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen“ (Umweltbonus) ist erstmals ein Kumulierungsverbot mit weiteren öffentlichen Fördermitteln enthalten, das in früheren Richtlinien nicht enthalten war.
Begründet wird diese Regelung vom BMWi angesichts der um 50 Prozent erhöhten Umweltbonus-Förderung für rein batterieelektrische Fahrzeuge und der um 25 Prozent höheren Förderung für Plug-In-Hybride mit dem Gebot der Verhältnismäßigkeit und des sparsamen Umgangs mit öffentlichen Mitteln.
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