E-Mobilität

Förderung E-Autos: Leasingbranche sieht Vertrauensschutz verletzt

Die Leasingbranche wehrt sich gegen das vom Bundeswirtschaftsministerium neu erlassene Kumulierungsverbot bei der Förderung von Elektroautos durch den Umweltbonus. Gefordert wird ein Vertrauensschutz für bereits abgeschlossene Verträge.
31.07.2020

Das vom Bundeswirtschaftsministerium jüngst erlassene Kumulierungsverbot bei der Umweltbonus-Förderung von Elektroautos ist umstritten. Die Leasingbranche sieht den Vertrauensschutz verletzt und befürchtet einen Dämpfer für die E-Mobilität.

In der am 7. Juli 2020 vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) veröffentlichen „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen“ (Umweltbonus) ist erstmals ein Kumulierungsverbot mit weiteren öffentlichen Fördermitteln enthalten, das in früheren Richtlinien nicht enthalten war.

Begründet wird diese Regelung vom BMWi angesichts der um 50 Prozent erhöhten Umweltbonus-Förderung für rein batterieelektrische Fahrzeuge und der um 25 Prozent höheren Förderung für Plug-In-Hybride mit dem Gebot der Verhältnismäßigkeit und des sparsamen Umgangs mit öffentlichen Mitteln.

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