Zu viele Elektroauto-Fahrer hatten über blockierte und dabei nicht genutzte Ladesäulen geklagt.

Zu viele Elektroauto-Fahrer hatten über blockierte und dabei nicht genutzte Ladesäulen geklagt.

Bild: © mmphoto/Adobe Stock

Um die Verfügbarkeit von Ladesäulen zu erhöhen, hat Hamburg neue Regeln zum Parken an öffentlicher Ladeinfrastruktur erlassen. Bislang war es für Kraftfahrzeuge mit E-Kennzeichen erlaubt, an Ladesäulen lediglich zu parken ohne zu laden. Das soll sich ändern.

Künftig ist das Abstellen dort nur noch zulässig, wenn auch ein Ladevorgang gestartet wird. Dadurch soll es mehr Nutzern ermöglicht werden, ihr Fahrzeug an städtischen Ladepunkten zu laden. Diese Regelung werde durch das bundeseinheitliche Zusatzschild „während des Ladevorgangs“ angezeigt, für das sich Hamburg auf Bundesebene stark gemacht hatte.

Keine Änderung bei den reinen Parkgebühren

Hamburg kommt nach eigenen Angaben damit dem Wunsch vieler Nutzer nach, die über blockierte E-Auto-Parktplätze klagen. Von der neuen Beschilderung unberührt bleibe aber die Regelung, das E-Fahrzeuge auf öffentlichen Parkplätzen in Hamburg weiterhin innerhalb der Höchstparkdauer von den Parkgebühren befreit sind.

Eine Änderung gibt es auch für die meist langsameren Wechselstrom(AC)-Säulen: Dort wird die Höchstparkdauer von zwei auf drei Stunden angehoben. An den schnelleren Gleichstrom(DC)-Ladesäulen bleibt es bei der Höchstparkdauer von einer Stunde. (wa)

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