Bis zum Jahresenede soll es neue Richtlinien für alle E-Automobilisten geben. Schon jetzt gibt es Angebote für bessere Preisvergleiche beim Strom für E-Autos.

Bis zum Jahresenede soll es neue Richtlinien für alle E-Automobilisten geben. Schon jetzt gibt es Angebote für bessere Preisvergleiche beim Strom für E-Autos.

Bild: © Lichtblick

Die Bundesregierung will angeblich die private Nutzung neuer E-Flottenfahrzeuge nur halb so stark besteuern wie bei herkömmlichen Autos. Die "FAZ" will im Besitz der entsprechenden Beschlussvorlage für das Jahressteuergesetz 2019 sein, das am nächsten Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Damit würde das Kabinett einen Passus aus dem schwarz-roten Koalitionsvertrag umsetzen.

Die Maßnahme soll offenbar dazu dienen, dem politischen Ziel von einer Mio. E-Fahrzeugen 2020 wenigstens näherzukommen. Momentan sieht es so aus, als ob dieses Ziel nicht annähernd erreicht wird: Anfang des Jahres waren 54.000 reine E-Fahrzeuge zugelassen - bei insgesamt 46,5 Mio. KFZ.

Nur für Zulassungs-Jahrgänge 2019 bis 2021

Demnach funktioniert die Förderung so: Vom Listenpreis muss der private Dauernutzer des E-Flottenfahrzeugs nicht ein Prozent jeden Monat als geldwerten Vorteil versteuern, also zum Beispiel 400 Euro von 40.000 Euro ("Ein-Prozent-Regel"), sondern nur die Hälfte, also 200 Euro monatlich. Da besonders deutsche Mittel- und Oberklassewagen einen Dienstwagenanteil von 80 bis über 90 Prozent aufweisen, könnte dies durchaus ein verkaufsförderndes Argument werden.

Der "FAZ" zufolge gilt die Fünf-Promille-Regel aber nur für E-Fahrzeuge, die zwischen 2019 und 2021 zugelassen werden. Dies sei offenbar ein Kompromiss in der Regierung. Von einer Besserstellung anderer alternativer Antriebe - etwa Erdgas/CNG - in der Einkommensteuer war in dem Bericht nicht die Rede.

BMF bestätigt Kabinettsbefassung, aber keine Details

Das Bundesfinanzministerium bestätigte am Freitag nur, dass das Jahressteuergesetz 2019 auf der Tagesordnung des Kabinetts steht.  Einzelheiten gebe man erst nach einem konkreten Beschluss bekannt. (geo)

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