E-Mobilität

Speyer: Resolution gegen geplante EU-Richtlinie für Ladesäulen

Stadtwerke dürfen künftig weder Eigentümer von Ladesäulen sein, noch Ladepunkte errichten und betreiben. So sieht es die geplante Neufassung einer EU-Richtlinie vor. Der Stadtrat von Speyer hat dies in einer Resolution einstimmig abgelehnt.
18.10.2018

Neun öffentliche Ladestation betreiben die Stadtwerke Speyer (SWS) aktuell, das Bild zeigt den Standort an der Industriestraße in Speyer. CDU-Kreisvorsitzender Michael Wagner (links), SWS-Bereichsleiter Ralf Lang, SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring, Bundestagsabgeordneter Johannes Steiniger (CDU), stv. SWS-Aufsichtsratsvorsitzender Gottfried Jung.

Der Rat der rheinland-pfälzischen Stadt Speyer hat am vergangenen Mittwoch (17. Oktober) einstimmig eine Resolution gegen eine Neufassung des Artikels 33 der Richlinie für den Elektrizitätsbinnenmarkt verabschiedet. Die von der EU im vergangenen Februar vorgeschlagene Anpassung der Richtlinie sieht vor, dass Verteilnetzbetreiber, wie zum Beispiel kommunale Stadtwerke, künftig nicht mehr Eigentümer von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge sein können, und diese zudem auch nicht mehr errichten, verwalten oder betreiben dürfen.

Künftig würde Ausschreibungsverfahren entscheiden

Die Stadtwerke Speyer (SWS) könnten bei Umsetzung der Richtlinie nur noch dann als Eigentümer einer Ladesäule auftreten,  wenn nach einem Ausschreibungsverfahren kein Dritter Interesse an den Ladestationen bekundet. Zwar sieht die EU hier derzeit den Vorteil bei den Verteilnetzbetreibern, die die Stationen günstiger als Dritte ans Netz bringen können, jedoch sind Bau und Betrieb derzeit nicht wirtschaftlich. Die SWS profitieren bisher von der Förderrichtlinie für Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Initiator der Resolution im Rat der Stadt Speyer ist laut einem Artikel im "Mannheimer Morgen" der stv. CDU-Fraktionsvorsitzende Hans-Peter Rottmann. Er führt vor allem zwei Gründe für seine Ablehnung der geplanten Neufassung der EU-Richtlinie an. Zum einen würde deren Umsetzung die Erreichung der ambitionierten Klimaziele der Stadt Speyer deutlich erschweren, zum anderen käme dies einer Enteignung der Stadtwerke gleich, die bisher E-Ladestationen errichtet hätten. "Bleibt die Richtlnie unverändert, würde gerade den Akteuren vor Ort, den Motoren des Klimaschutzes und der Energiewende, Fesseln angelegt", heißt es.

"Ausschreibungsverfahren würde Ausbauprozess verzögern"

Ein Baustein zur angestrebten Verringerung des CO2- und Feinstaubausstoßes in Speyer wäre nicht mehr so leicht umsetzbar. Es sei fraglich, ob die am Markt agierenden oder sich formierenden Großbetreiber von E-Ladestationen, wie die Automobilindustrie oder die Energiewirtschaft, das Netz so ausbauen würden, wie die kommunalen Stadtwerke es tun. Zudem verzögere und verteuere ein Ausschreibungsverfahren den Ausbauprozess. Die Stadtwerke Speyer betreiben aktuell neun öffentliche Ladestationen, darunter sind auch zwei Schnellladestationen. Weitere sechs Ladesäulen werden in naher Zukunft noch hinzukommen.

Stadtrat Rottmann setzt darauf, dass andere Städte und Stadtwerke dem Beispiel Speyer folgen und so den Druck auf Bundeswirtschaftminister Peter Altmaier erhöhen, im Zuge der Trilog-Verhandlungen noch eine Anpassung der Richtlinie zu erreichen. Die Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und Ministerrat sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen sein. (hoe)