Künftig werden wohl immer mehr Privathaushalte über Ladeinfrastruktur verfügen.

Künftig werden wohl immer mehr Privathaushalte über Ladeinfrastruktur verfügen.

Bild: © Herr Loeffler/AdobeStock

Schwerpunkte in dem abschließend zu verabschiedenden Gesetzentwurf sind der grundsätzliche Anspruch sowohl von Wohnungseigentümern als auch Mietern auf den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss auf eigene Kosten, so das Informationsportal des Deutschen Bundestags.

Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage soll vereinfacht werden, insbesondere für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen.

BDEW: Hindernis für den Durchbruch der E-Mobilität aus dem Weg geräumt

Die Rechte von Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern sollen erweitert werden, indem vor allem das Recht auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen im Gesetz festgeschrieben und ein jährlicher Vermögensbericht des Verwalters eingeführt wird, der über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft Auskunft gibt.

„Mit der Verabschiedung des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes räumt der Bundestag heute endlich ein Hindernis für den Durchbruch der Elektromobilität aus dem Weg“, erklärte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung in einer Pressemitteilung.

Anreize für den Ausbau einer nutzerfreundlichen privaten Ladeinfrastruktur

Das sei insbesondere deshalb wichtig, da sich der Erfolg der Elektromobilität vor allem im Privaten entscheiden werde. Mehr als 80 Prozent der Ladevorgänge fänden zuhause oder am Arbeitsplatz statt.

„Auch andere bauliche Modernisierungen, wie der Einbau effizienterer Heizungen oder einer PV-Anlage, sollen mit den neuen Regelungen einfacher möglich sein“, so Andreae weiter. Das WEMoG könne damit unter anderem Anreize für den Ausbau einer nutzerfreundlichen privaten Ladeinfrastruktur für Mieter, Stromkunden, die Wohnungswirtschaft und für Autofahrer schaffen.

Bundestag beschließt am Donnerstagabend

Die abschließende Beratung und Verabschiedung des Gesetzes ist laut Tagesordnung des Bundestags für den frühen Donnerstagabend angesetzt. (hcn)

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