Bundesrat fordert Klarheit beim Deutschlandticket

Die Finanzierung des Nahverkehrs bleibt ein Dauerbrenner.
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Bund und Länder wollen das Deutschlandticket im Einführungsjahr jeweils zur Hälfte finanzieren. Für die folgenden Jahre sind die Regeln noch nicht genau festgelegt. Ab 2024 wollen Bund und Länder gemeinsam vereinbaren, wie die Finanzierung sichergestellt werden kann. Der Bundesrat hat sich nun mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Finanzierung des Tickets befasst. Dabei hat die Ländervertretung auf Änderungs- und Ergänzungsbedarf hingewiesen.
Der Bundesrat verlangt, dass der Bund sich auch in den Jahren 2024 und 2025 hälftig an allen finanziellen Nachteilen beteiligt, die durch das Deutschlandticket entstehen. Dabei müssten auch die Kosten für Einnahmeaufteilung, Umsetzung und Evaluation des Tickets eingeschlossen sein. Der Bund solle auch in den nächsten Jahren einen mindestens hälftigen Nachschuss leisten, sofern die tatsächlichen Kosten höher sind als angenommen und nicht durch Erhöhung der Ticketeinnahmen ausgeglichen werden können.
Kostenbeteiligung des Bundes nur bis 2025 geregelt
Der Gesetzentwurf sehe zwar die unbefristete Einführung des Deutschlandtickets durch die Länder vor. Die Kostenbeteiligung des Bundes sei dagegen derzeit nur für die Jahre 2023 bis 2025 vorgesehen. Erforderlich sei aber eine gesetzliche Regelung zur dauerhaften hälftigen Mitfinanzierung des Bundes. Alternativ – so der Bundesrat – sei die Einführung des Deutschlandtickets auf die Jahre 2023 bis 2025 zu begrenzen, analog zum Geltungszeitraum der Kostenbeteiligung des Bundes.
Neben dem Deutschlandticket seien noch weitere Infrastrukturmaßnahmen nötig, um die positiven Wirkungen des Tickets zu optimieren. Der Bundesrat erwartet eine angemessene Beteiligung des Bundes an den hierfür benötigten Mitteln. Dazu solle der Bund zeitnah Gesprächen mit den Ländern aufnehmen. (wa)