ÖPNV

NRW plant einheitliches Ridepooling-System

On-Demand-Angebote können den Nahverkehr ergänzen. Dafür sollen sie über eine landesweite Plattform fest in den ÖPNV integriert werden.
19.04.2023

Per App nennen die Fahrgäste ihr Ziel; eine Software bündelt dann die Fahrwünsche.

Ridepooling kann den Nahverkehr aufwerten. Fahrgäste nennen per App ihr Ziel, eine Software bündelt ähnliche Fahrwünsche und ein Fahrzeug bringt die Kunden an ihr Ziel. Gerade in ländlichen Gegenden oder zu nachfrageschwächeren Zeiten, wenn sich ein regelmäßiger Linienverkehr nicht lohnt, lässt sich damit das ÖPNV-Angebot ergänzen. Das beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) angesiedelte Kompetenzcenter Digitalisierung NRW (KCD) hat einen Modellvorschlag entwickelt, wie ein einheitliches Ridepooling-System für Nordrhein-Westfalen organisiert werden könnte

Allein im Bereich des VRR bieten zehn Verkehrsunternehmen die via App buchbaren flexiblen Verkehre an. Die Tendenz ist steigend. Das gilt sowohl für Angebote in den Städten und Kreisen als auch für kommunenüberschreitende Nahverbindungen.

Es geht nur gemeinsam

„On-Demand-Verkehre sind inzwischen ein fester Bestandteil des ÖPNV. Viele Angebote werden bislang jedoch als Pilotvorhaben oder Förderprojekte realisiert“, erklärt José Luis Castrillo, Vorstand des VRR. „Der Konzeptvorschlag des KCD zielt darauf, die flexiblen Verkehre fest im ÖPNV zu verankern, ihre Finanzierung dauerhaft zu sichern und eine landesweite Technologieplattform bereitzustellen.“

Ein Kernergebnis des Vorschlags: Die landesweit standardisierte Etablierung von Ridepooling-Verkehren ist eine Gemeinschaftsaufgabe der nordrhein-westfälischen Nahverkehrsakteure: des Landes, der Verbünde sowie der kommunalen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen.

In dem vom KCD skizzierten Modellvorschlag übernehmen die beteiligten Akteure klar definierte Aufgaben.

  • Das Verkehrsministerium des Landes definiert Instrumente und Förderprogramme zur Finanzierung von On-Demand-Verkehren sowie ein landesweites Zielbild für On-Demand-Angebote, indem es die Bedarfsverkehre in das ÖPNVG NRW aufnimmt.
  • Die Verbünde und Zweckverbände stellen Fördermittel für die Planung und den Betrieb von On-Demand-Verkehren bereit. Sie erarbeiten Rahmenverträge zur Flottenbeschaffung. Sie definieren Richtlinien für einheitliche On-Demand Produktmerkmale und etablieren eine landesweit mandantenfähige Technologieplattform. Außerdem vermitteln oder moderieren die Verbünde zwischen allen beteiligten Akteuren und unterstützen bei Delegations- und Finanzierungsvereinbarungen.
  •  Die kommunalen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen etablieren die On-Demand-Verkehre in ihren Verkehrsgebieten. Sie stellen die interkommunale Vernetzung sicher. Sie nutzen dabei die bereitgestellten Finanzierungsinstrumente und Fördermöglichkeiten und orientieren sich an den Rahmenvorgaben von Land und Verbund.

Mit einem landesweit einheitlichen System könnte der bislang sehr hohe Aufwand für die Planung und den Betrieb von On-Demand-Verkehren deutlich reduziert werden. Eine in die bestehende Systemlandschaft integrierbare Technologieplattform sei hierbei ein ganz wesentlicher Baustein. Denn alle angeschlossenen On-Demand-Angebote könnten so über ein System gebucht, betrieben und abgerechnet werden. (wa)