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Nordrhein-Westfalen will den Ausbau von Carsharing-Angeboten in den Kommunen vereinfachen. Städte und Gemeinden sollen Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge auf allen innerstädtischen Straßen ausweisen können – bislang war das nur an Bundesstraßen möglich. Dazu ist eine Änderung des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen nötig – und die hat die Landesregierung mit dem Kabinettsbeschluss nun auf den Weg gebracht. Im September sollen dazu die Verbände angehört werden.

Für entsprechende Stellflächen erteilen die Städte und Gemeinden eine Sondernutzungserlaubnis. Im Straßen- und Wegegesetz muss dazu die bestehende Vorschrift über die Sondernutzung von öffentlichem Straßenraum durch eine Regelung für Carsharing-Angebote ergänzt werden. Mit der Änderung wird Bundesrecht in Landesrecht umgesetzt. Die Neuregelungen gelten für Gemeindestraßen sowie für die Ortsdurchfahrten von Landes- und Kreisstraßen. (wa)

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