Einen attraktiven Nahverkehr aus einem Guss mit einem nutzerfreundlichen, landesweit aufeinander abgestimmten Verkehrsangebot: Das soll ein neues Nahverkehrsgesetz in Rheinland-Pfalz bringen. In ihm wird der ÖPNV zur Pflichtaufgabe der Kommunen. Außerdem verändert sich die Organisationsstruktur des Nahverkehrs auf der Straße und der Schiene. Der Ministerrat hat auf Vorlage von Landesverkehrsminister Volker Wissing den Entwurf für das neue Gesetz beschlossen.
Der gesamte öffentliche Personennahverkehr wird zur Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung erklärt – zunächst einmal in den Grenzen der finanziellen Leistungsfähigkeit. In einem zweiten Schritt sollen konkrete Standards zur Erfüllung der Pflichtaufgabe über einen Landesnahverkehrsplan festgeschrieben werden. Rheinland-Pfalz ist damit nach eigenen Angaben das erste Bundesland, das den ÖPNV zur Pflichtaufgabe erklärt und gleichzeitig sagt, wie diese Pflichtaufgabe mindestens zu erfüllen ist.
Nord und Süd statt Straße und Schiene
Außerdem wird sich die Organisationsstruktur in Rheinland-Pfalz ändern: Zwei neue Zweckverbände sind dann für den Nahverkehr jeweils im Norden und im Süden zuständig – egal ob auf Schiene oder Straße. Damit werde die organisatorische Zersplitterung sowie die Trennung zwischen Nahverkehr auf der Straße und der Schiene aufgehoben. Die heute vorhandenen Zweckverbände für den Schienennahverkehr und die Verbünde sollen schrittweise in der neuen Organisation aufgehen. Die grenzüberschreitenden Verbünde bleiben grundsätzlich erhalten.
Mitglieder der Zweckverbände sind die Landkreise und kreisfreien Städte sowie das Land. Innerhalb der beiden Zweckverbände werden jeweils zwei Regionalausschüsse gebildet. Neu entstehen soll der „Ständige Ausschuss“, ein koordinierendes Gremium für die fachliche Arbeit.
Kreise und Städte bleiben Aufgabenträger
Die Kreise und kreisfreien Städte bleiben Aufgabenträger, teilt die Landesregierung mit. In den Zweckverbänden entscheiden sie über den landesweiten Verkehr mit, in den Regionalausschüssen treffen sie grundsätzliche Entscheidungen über das operative Geschäft in der jeweiligen Region. (wa)



