ÖPNV

RMV-Aufsichtsrat billigt 50-Euro-Strafen für Maskenverweigerer

Bisher hatte das Kontrollpersonal Maskenunwillige nur auf Grundlage des Hausrechts entfernen können. Zur weiteren Unterstützung erhält das RMV-Serviceteam 20 neue Mitarbeiter.
19.11.2020

S-Bahn der RMV. Um gegen Maskenverweigerer künftig effektiver vorzugehen, hat der Aufsichtsrat die Beförderungsbedingungen von Bussen und Bahnen geändert.

Der Aufsichtsrat des Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV) gibt dem Kontrollpersonal die Befugnis, 50-Euro-Strafen bei Maskenverweigerern zu erheben. Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung werde in die Beförderungsbedingungen von Bussen und Bahnen aufgenommen, teilte der RMV am Mittwoch mit. Die Änderung gelte ab 1. Januar.

Bisher hätten Fahrgäste ohne Maske auf Basis des Hausrechts von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden müssen. Eine Geldbuße konnte nur von Ordnungsbehörden wie der Polizei verhängt werden. Mit der Vertragsstrafe bekomme das Prüfpersonal ein weiteres Werkzeug an die Hand.

Geringer Anteil von Maskenverweigerern widersetzt sich

"Wird ein Fahrgast allerdings bei der Kontrolle aggressiv und die Situation eskaliert, muss das Personal genauso wie heute auch die Polizei hinzurufen", erklärte RMV-Chef Knut Ringat. Das RMV-Serviceteam erhalte zusätzliche 20 Mitarbeiter, um das Personal der Verkehrsunternehmen bei der Aufgabe zu unterstützen. Der Anteil renitenter Maskenverweigerer liege unter einem Prozent.

Der Aufsichtsrat billigte zudem die Schlussfassung des fortgeschriebenen Regionalen Nahverkehrsplans (RNVP), der die Weichen für die Entwicklung bis zum Jahr 2030 stellen soll. In ihm seien beispielsweise vorgesehene Fahrtenfrequenzen und notwendige Ausbauvorhaben definiert, erklärte das kommunale Unternehmen.

Dazu gehöre auch der barrierefreie Umbau weiterer Bahnhöfe ebenso wie der Einsatz von autonomem Fahren, On-demand-Angeboten, Elektrobussen und Wasserstofffahrzeugen. (dpa/jk)