Nahverkehrsangebot verbessern, Elektromobilität fördern, Radwege bauen, Busflotte elektrifizieren und den Straßenverkehr zumindest ein wenig ausbremsen: Das Land Nordrhein-Westfalen, die Stadt Aachen und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben mit einem außergerichtlichen Vergleich die Klage der DUH zum Luftreinhalteplan Aachen beendet. Die Parteien werden nun gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht die Erledigung des Rechtsstreits erklären.
Damit sei für 13 von 14 Klageverfahren der DUH gegen das Land Nordrhein-Westfalen ein Vergleich erzielt worden. Neben Aachen gilt dies für die Städte Köln, Essen, Bonn, Dortmund, Hagen, Gelsenkirchen, Bielefeld, Bochum, Düren, Paderborn, Oberhausen und Wuppertal. Noch nicht abgeschlossen ist das Verfahren zum Luftreinhalteplan Düsseldorf.
Erste Maßnahmen schon erfolgreich
Der Vergleich kam unter Vermittlung des früheren Vorsitzenden Richters am Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, Max Seibert, zustande, der als Mediator agierte. Nach aus DUH-Sicht erfolgreichen Prozessen in den Jahren 2018 und 2019 hatte Aachen bereits Tempo 30 innerhalb des Alleenrings und auf Teilen der Monheimsallee eingeführt sowie den öffentlichen Parkraum reduziert. Dies hat sich nach Meinung beider Seiten bereits positiv auf die Luftqualität ausgewirkt.
Zum Paket, auf das sich Land, Stadt und DUH nun einigten, gehört die Nachrüstung der gesamten Busflotte der ASEAG bis Ende 2020. Ab diesem Zeitpunkt müssen auch alle Busse von Subunternehmen, die die Umweltzone der Stadt Aachen befahren, modernsten Abgasstandard erreichen oder elektrisch unterwegs sein.
Weitere Verbesserungen der Luftqualität sollen sich durch die unverzügliche Nachrüstung aller kommunalen Fahrzeuge ergeben, die unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und technischer Gründe nachrüstbar sind.
Mehr Raum für Busse und Fahrräder
Schließlich wird versuchsweise auf dem Adalbertsteinweg eine Auto- zu einer Fahrradspur umgewandet. Damit sollen Erkenntnisse für eine zeitnahe Umgestaltung zugunsten von Bus und Fahrrad gewonnen werden. Eine darüber hinausgehende Förderung des Radverkehrs werde durch zusätzliche Finanzressourcen und Personalkapazitäten sowie die Umsetzung der Forderungen des Radentscheids sichergestellt. (wa)
Mit dem Vergleich wird ein Rechtsstreit beendet, in dessen Verlauf zunächst das Verwaltungsgericht Aachen ein großflächiges Dieselfahrverbot im Stadtgebiet Aachen angeordnet hatte. Im Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Münster standen noch streckenbezogene Verbote in Rede. In dem nunmehr vereinbarten Vergleich sind keine Fahrverbote mehr vorgesehen. (wa)



